Beiträge von miamaus2013

    Kalle holt sich heute den Aufstieg in die A2 :hurra:

    Fehlerfrei Platz 2 im ALauf

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    Und zum Abschluss der A1 gewinnt er sein letztes Spiel 1, auch fehlerfrei

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    Allerbestes kleines Flitzebaby :herzen1:

    wer gleicht ihr die aus???? Das müßte doch die (Versicherung der) Halterin bezahlen


    natürlich ist dafür die Halterin ersatzpflichtig. Im Strafprozess werden nur auf Antrag auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche mit „behandelt“.

    Genauso wie gefahrenabwehrrechtliche Entscheidungen von Behörden ebenfalls unabhängig vom Ausgang eines Strafprozesses sind.

    Bin auch bissl sprachlos. Das erscheint mir wirklich wenig alles in Allem.

    Bin aber juristischer Laie und frage mal: was „schadet“ denn eine Bewährungsstrafe? Damit kann man doch weiterleben wie bisher, oder nicht?

    Hast du schon mal ein Führungszeugnis vorlegen müssen? Da steht sowas drin. Und Stellen, die sich Führungszeugnisse vorlegen lassen, schauen sich die auch an - mit den entsprechenden Konsequenzen.

    Spaziergang an der Leine…

    Da lernst du aufjedenfall gleich eine große Schwäche der Rasse kennen :rolling_on_the_floor_laughing:

    Kalle fühlt sich angesprochen und stellt sich schämend in die Ecke |) :rollsmile:

    Da er halt auch quasi überall ohne Leine laufen kann, ist meine Motivation, da wirklich dran zu arbeiten, einfach nicht vorhanden. :ka:

    Hi:)

    Ich bin KEINE Border Halterin, habe das aber jetzt schon öfter gehört, dass viele Hütehunde kleinen Hunden gegenüber Beutetrieb bzw Hütetrieb entwickeln und deshalb teils garnicht mit ihnen laufen können.

    Meine Pudelmix Hündin ist 6 Monate, 5Kg, wir haben hier außer einen Leinenpöbler (läuft nur an der 2M Leine und hat einfach völlig falsche Halter) keinen Border zum Vergleich.

    Wie ist das so bei euch?

    Kalle kann problemlos auch mit sehr kleinen Hunden frei laufen. Der passt sein Spielverhalten auch an und spielt mit kleinen bzw. jungen Hunden sehr vorsichtig. In Rennspielen macht er zb immer den Hasen und läuft dann auch sichtlich langsamer, damit der andere Hund ihm besser hinterher kommt.

    Er zeigt anderen Hunden gegenüber auch kein Hüteverhalten.

    Weil das mit dem Hobby immer so betont wird: macht es denn wirklich einen Unterschied, ob jemand wegen des Hobbys oder wegen des Berufes eines anderen zu Tode kommt?

    Ich habe keine Antwort, ich denke auf der Frage auch noch rum..

    Spoiler anzeigen

    Meinen Bescheiden liegt auch durchaus mal ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem jemand zu Tode gekommen ist.. aber bei mir geht es immer um den Beruf des „Täters“..

    und: meine Bescheide gelten nicht grundsätzlich für immer. Es gibt für denjenigen durchaus nach einer gewissen Zeitspannedie Chance, seinen Beruf wieder ausüben zu dürfen.

    Ich finde das legitim. Es ist nunmal so, dass man gegen einen Verwaltungsakt nur innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen kann. Verpasst man die Frist, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.

    Vor dem Hintergrund finde ich es durchaus nachvollziehbar, dass man das jetzt mal überprüfen lässt.

    Der Verwaltungsakt wurde ja sehr schnell in einer emotional sehr aufgeladenen Situation erlassen. Beides sind eigentlich keine besonders günstigen Faktoren, wenn es um solche weitreichenden Entscheidungen geht.

    Von daher finde ich es absolut nachvollziehbar, dass man da in einem „neutraleren“ Rahmen noch mal die Argumente dazu austauschen möchte.

    Nur weil Widerspruch eingelegt wurde, heißt das ja nicht, dass die Entscheidung nicht gehalten wird. Ich arbeite in einer Behörde, gegen meine Bescheide wird eigentlich immer Widerspruch eingelegt. Aber in der Regel werden Widerspruch von der Widerspruchsbehörde und Klage vom VG dennoch gehalten. Aber es ist absolut richtig, dass weitreichende Entscheidungen noch mal so auf den Prüfstand gestellt werden können.

    Ich entwurme so alle 3-4 Monate, das Mittel dazu kaufe ich beim Tierarzt, die schauen dann in die Kartei und wechseln das Mittel immer mal wieder durch.

    Kotproben sind mir zu unzuverlässig im Hinblick auf falsch-negative Ergebnisse, daher lasse ich keine durchführen.

    Ääääääähm nein … bevor ich ein MRT machen lasse gibt es in meinem Beispiel die Möglichkeit einfach mal begrenzt abzuwarten, ob es sich bessert, falls nicht kann man auf die nächste Möglichkeit Röntgen zurück und falls das auch kein eindeutiges Ergebnis gibt eben auf MRT, CT, Szinti o.ä.

    Was soll sich denn etwas bessern bei nicht vorhandenen klinischen Anzeichen??? Aber gut, direkt aussteigen ist auch eine Möglichkeit bei dieser sinnfreien Argumentation

    Es ging doch, ursprünglich, mal um einen Hund, bei dem eine Zahnsanierung durchgeführt wird und dem auch Zähne gezogen werden.. also gibt es ja klinische Anzeichen..

    Und in der Konstellation halte ich persönlich es eben für sinnvoll, dass man dann auch röntgt um eben sicher zu gehen, dass man bei dem Termin auch wirklich alle Zähne behandelt/zieht, die eine Behandlung bedürfen, weil es eben Dinge gibt, die man von außen (noch) nicht sehen kann.

    Klar kann man auch erstmal abwarten, bis der Hund noch mehr Probleme zeigt und ihn dann eben noch mal in Narkose legen.. aber der Sinn dahinter erschließt sich mir eben nicht so ganz..

    Ist in meinen Augen immer noch sinnvoller als gar nichts zu machen, was ja auch oft genug vorkommt.

    Aber mal konkret auf die Zahnproblematik runter gebrochen heißt das Folgendes:

    Zähne werden gereinigt, eventuell werden auch Zähne gezogen, ohne Röntgenbilder.

    Der Tierarzt kann von außen, ohne Röntgenbild, nicht alles sehen.

    Heißt: es kann sein, dass der Hund weiterhin Zahnschmerzen hat, obwohl Besitzer schon viel Geld ausgegeben hat, für die Zahnbehandlung.

    Dem Hund gehts also unter Umständen genauso schlecht wie vorher - „trotz“ Behandlung.

    Daher würde ich eben nicht sagen, dass es besser ist als nix, weil es eben sein kann, dass die Behandlung die Situation für den Hund gar nicht verbessert.