https://ooe.orf.at/stories/3231391/
Habt ihr das gesehen?
Ich finde das legitim. Es ist nunmal so, dass man gegen einen Verwaltungsakt nur innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen kann. Verpasst man die Frist, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
Vor dem Hintergrund finde ich es durchaus nachvollziehbar, dass man das jetzt mal überprüfen lässt.
Der Verwaltungsakt wurde ja sehr schnell in einer emotional sehr aufgeladenen Situation erlassen. Beides sind eigentlich keine besonders günstigen Faktoren, wenn es um solche weitreichenden Entscheidungen geht.
Von daher finde ich es absolut nachvollziehbar, dass man da in einem „neutraleren“ Rahmen noch mal die Argumente dazu austauschen möchte.
Nur weil Widerspruch eingelegt wurde, heißt das ja nicht, dass die Entscheidung nicht gehalten wird. Ich arbeite in einer Behörde, gegen meine Bescheide wird eigentlich immer Widerspruch eingelegt. Aber in der Regel werden Widerspruch von der Widerspruchsbehörde und Klage vom VG dennoch gehalten. Aber es ist absolut richtig, dass weitreichende Entscheidungen noch mal so auf den Prüfstand gestellt werden können.