Beiträge von Bandog

    Zitat

    Roh oder gekocht?

    Welches Tier ernährt sich mit gekochter Nahrung?
    Nicht ein einziges.

    Doch, der Mensch!
    Ist schließlich auch nur ein Tier!

    Rohe Nahrung ist doch eigentlich unsere natürliche Nahrungsform! Oder? :gruebel:
    Warum sollten ein paar tausend Jahre gekochte Nahrung unsere Fähigkeit der Nahrungsverwertung grundlegend verändert haben???

    Genau wie bei den Hunden, da hat sich doch auch nichts geändert in den letzten paar tausend Jahren, seit sie mit dem Menschen zusammenleben, oder wie, oder was? :irre: :lol:

    Gruß

    Daniel

    P.S. Nicht ganz so ernst nehmen :wink: ist nur 'ne kleine Stichelei!

    Zitat

    wer bist du überhaupt dich hier so krass hinzustellen als wärst du hier hundertjahre alt und weise wie ghandi? ich schwörs dir ich hasse so besserwisser die im internet dann einen auf ich bin allwissend machen und meinen, anderen überlegen zu sein. also entweder schreib etwas was mit nützlich sein könnte oder lass es. und das man einen "bestimmten" sachkundenachweis für 20-40 hunde braucht is bullshit. weil wofür wäre dann der normale sachkundenachweis? zum zeitvertreib?

    und geh mich nich mit deinen unnötigen provokationen (honigumschmieren) oder so nem sch****

    ich hab kein bock auf stress in dem forum... ich denke mal du auch nich.

    Du hast wohl nullniveau!!!

    Ja ganz genau den Sachkundenachweis, kannst du dir an die Wand tackern! Denn der hat null mit dem Sachkundenachweis zu tun von dem hier die Rede ist!

    Wer provoziert?
    Du hast doch einfach keine Ahnung und blähst dich hier auf nur weil dir jemand sagt, wie es ist!

    Tschüss... und bleib d...!

    Zitat

    Warst du schon einmal beim Amt mit deinem Sachkundenachweis?
    Hast du dir den Link in meinem vorherigen Beitrag mal angeguckt, dann ist dir sicherlich aufgefallen, dass man VOLLJÄHRIG sein muß um so einen Hund zu halten.

    Warum rufst du nicht mal bei eurem Ordnungsamt an und schilderst dein Problem! Die können dir genau sagen wie es in Köln gehandhabt wird.

    Wenn du glaubst, dass es hier nur um Vermutungen geht dann ruf doch einfach bei deinem OA an!

    Und den Sachkundenachweis den Du gemacht hast, hast du nicht fürs Amt gemacht, den kannst du dir an die Wand nageln und stolz drauf sein! Aber nützen wird der dir garnichts!

    Wie schon gesagt, ruf beim OA an und erzähl denen einfach, dass du als Kind deinen CaneCorso spazieren führst, dann können die dir sagen, was das für dich bedeutet!

    LG

    Sonja

    Und wenn du jemand suchst, der dir nach dem Mund redet ....

    ...ich nicht! SORRY

    Du scheinst es nicht kapieren zu wollen...!
    Ruf beim OA an und frag dann nicht in einem Forum und erzähl dann alle ausser, die dir nach dem Mund reden würden sch*** labern.

    Zitat

    Ich habe den ganz normalen sachkundenachweis gemacht den man bei nem AMTLICH AUTORIESIERTEN TIERÄRTZTEN machen kann(oder bei einem hundeverein). und ich verstehe nicht was dieser ausschnitt da oben soll... ich möchte einfach wissen, ob es irgendwo im gesetz steht das ich als 14-jähriger mit sachkundenachweis meine kleine nich ausführen darf.

    Du kannst viel erzählen!
    Der Abschnitt zeigt dir einfach, dass nicht jeder Sachkundenachweis gleich ist. Und das ein Sachkundenachweis den du beim Hundeverein gemacht hast nichts mit dem Sachkundenachweis fürs OA zu tun hat!
    Ganz einfach wenn du einen Sachkundenachweis gemacht hättest, der speziell auf die Haltung von 20/40ern ausgelegt wäre, dann hättest du deine Frage nicht stellen brauchen.

    Da du nicht der Halter dieses Hundes bist machen sich in diesem Falle deine Eltern straffällig.

    Warst du schon einmal beim Amt mit deinem Sachkundenachweis?
    Hast du dir den Link in meinem vorherigen Beitrag mal angeguckt, dann ist dir sicherlich aufgefallen, dass man VOLLJÄHRIG sein muß um so einen Hund zu halten.

    Warum rufst du nicht mal bei eurem Ordnungsamt an und schilderst dein Problem! Die können dir genau sagen wie es in Köln gehandhabt wird.

    Ich kann nur für Düsseldorf sprechen und hier darfst du es nicht, und ich bezweifel das es in Köln anders sein wird!

    Was wolltest du hier eigentlich: Das man dir honigumdenmundschmiert!

    Du bist 14 Jahre alt und das Gesetz sagt, dass du so einen Hund nicht führen darfst! Es ist so gedacht, dass der Hundehalter ( muß volljährig sein ) eines 40/20ers diesen nur ausführen darf, es sei denn der Hundeausführer hat einen amtlichen Sachkundenachweis auch für diesen Hund.
    Im TH in Düsseldorf mußt du ebenfalls beim Ordnungsamt einen speziell dafür ausgelegten Sachkundenachweis machen, der es dir dann erlaubt im TH Hunde auszuführen, die 20/40er sind.

    LG

    Sonja

    P.S.: Mein Sachkundenachweis gilt speziell für meinen Hund. Wenn mein Freund mit Samy alleine rausgehen will muß er ebenfalls einen eigenen Sachkundenachweis speziell für Samy vorlegen.

    :hallo:

    Hat er dich schon bevor du das Weibchen dazu geholt hast angegriffen?
    Wenn er es erst macht seit du sie dazugeholt hast würde ich darauf tippen, dass er sein Weibchen verteidigen möcht.

    Aber ich bin da auch kein Experte!


    LG

    Sonja

    Hier mal kurz rauskopiert:


    Nach der neuen Prüfungsordnung für die Begleithundeprüfung müssen Personen, die erstmals an dieser Prüfung teilnehmen ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die Prüfungsteile A bis C sind identisch mit den Sachkundefragen aus NRW. Bei den relativ wenigen Fragen in den zusätzlichen Prüfungsteilen D und E gibt es leider bei den verschiedenen Verbänden keine einheitlichen Fragen und Lösungen.

    Sachkundenachweis ist nicht gleich Sachkundenachweis! Der eine Sachkundenachweis hat absolut nichts mit dem anderen Sachkundenachweis zu tun.

    Es dürfen nur amtlich autorisierte Tierärzte etc. einen Sachkundenachweis erstellen.

    Warum rufst du eigentlich nicht einfach mal bei euch im Ordnungsamt an, da gibt es eine Stelle, die sich mit der Umsetzung des LHundG beschäftigt. Und ganz nebenbei hättest du einen Sachkundenachweis ( amtlich ) gemacht hättest du dir garnicht diese Fragen stellen müssen! Dann wüßtest du es!

    LG

    Sonja

    :hallo:

    Hier mal nachlesen:

    http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/con…ierehunde/8.pdf

    Du hast einen Sachkundenachweis oder haben deine Eltern einen?

    In Düsseldorf kann man einen Sachkundenachweis ( dieser erlaubt den Hund auszuführen ) erst mit 18 Jahren machen. Denn dann kannst du auch erst die Verantwortung für so einen Hund, laut Gesetz, übernehmen.

    Mir geht es nicht um dich persönlich, schließlich sagt das Alter nichts darüber aus, wiewiel Ahnung man von Hunden hat! Aber da gibt es Gesetze!

    LG

    Sonja

    :hallo:

    Ja, da hast du recht!

    Mit 14 Jahren darfst du deinen Cane Corso nicht ausführen, geschweige denn, dass du einen Hund dieser Größe besitzen darfst.
    Ohne Leine innerhalb der Stadt ist ebenso verboten!

    Ich gehe mal davon aus, dass der Hund, wenn er denn angemeldet ist, auf deine Eltern angemeldet ist, oder?

    Seit wann kann man mit 14 Jahren einen Sachkundenachweis machen???
    LG

    Sonja