Zitat
Das heißt, Tropfen mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 1mg/ml bleiben erlaubt?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) widerrief am 9. April 2014 die Zulassung für alle Metoclopramid-haltigen Arzneimittel in flüssiger Form. Das betrifft sämtliche in Deutschland erhältlichen Präparate, die alle Konzentrationen zwischen 4 und 5 mg/ml aufweisen. Bei den übrigen MCP-Formulierungen wurden die Warnhinweise angepasst und die Anwendungsgebiete eingeschränkt.
(Quelle Wikipedia)