Großer Irrtum, auch ein mündlicher Vertrag ist rechtlich bindend und genauso verpflichtend wie ein schriftlicher.
Wenn dieser zwischen der verstorbenen Eigentümerin und der Mieterin bestanden hat, wird auch dieser automatisch vererbt.
Im Zweifelsfall können die euch ja ruhig fristlos kündigen. Dann geht ihr zum Mieterschutzbund (oder zum Anwalt Fachthema Mietrecht) und der reicht bei Gericht Gegenklage ein.
Thema erledigt.
Schau mal, hier sind noch 2 interessante Links, euch kann gar nix passieren ;).
http://www.anwaltonline.com/ti…vermietung/erlaubnis.html