"(1) Der Tierarzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Tierarzt anvertraut oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen des Patientenbesitzers, Aufzeichnungen über Tiere, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde."
Ja na klar, wenn der Betroffene sein Einverständnis gibt, dann braucht es wirklich keinen Richter - war so ja aber nicht der Fall gestern
Und natürlich ist ein Humanmediziner nochmal anders in die Schweigepflicht eingebunden, aber grundsätzlich kann nicht Lieschen Müller irgendwo in einer Praxis anrufen und Auskunft über irgendwelche Tiere verlangen.