Ich stolper hier gerade über die Geschichte - reicht es wirklich aus, mit meinem Hund anwesend zu sein um im Zweifel ne Teilschuld zu bekommen?
Als es hier vor 2 Wochen so glatt war, ist ein Nachbar auf der anderen Straßenseite gestürzt. Sachverhalt war aber, dass ich (wie immer) mit Henry schon von weitem die Straßenseite gewechselt habe. Sein Mops aber (wie immer) derart bekloppt versucht hat, über die Straße zu uns zu kommen, dass der Mann gestürtzt ist. Ist nichts passiert, alles in Ordnung. Aber könnte ich am Ende dafür belangt werden, dass er seinen Hund nicht im Griff hat?
Ich frage, weil das ja kein komplett abwegiges Szenario ist, dass ein Halter von seinem unerzogenen Hund zu Fall gebracht wird, weil man mit eigenem Hund in Sichtweite auftaucht.Hm, maximal, wenn dein Hund nicht angeleint war.
Google sagt ("Tiergefahr" bedeutet: vom eigenen Hund ausgehend)
Tiergefahr vs. Mitverschulden: Wenn ein Hund zu einem anderen hinwill und dadurch seinen Halter zu Fall bringt, hat sich primär die Gefahr dieses Hundes verwirklicht. Ist der andere Hund jedoch unangeleint, provozierend oder wird vom Halter bewusst in die Situation hineingelassen, kann eine Mithaftung entstehen.
Ich danke Dir! Henry war an dem Abend angeleint. Der Nachbar ist bisschen schräg drauf, zutrauen würde ich dem so ne Nummer tatsächlich.
Wobei es im Zweifelsfall wahrscheinlich eh Aussage gegen Aussage wäre wenns blöd läuft.