ZitatIrgendwo gibts auch Urteile, die genau definieren, ab wann ein Besucher eben nicht mehr als Besucher, sondern als meldepflichtiger Mitbewohner anzusehen ist. Ich glaube das war was um die 6 Wochen am Stück oder 60 - 70 % des wöchentlichen Aufenthaltes.
Müsste das aber erst raussuchen, was gerade nicht geht bei mir.
Stimmt ! Habe ich auch mal gelesen !