Alles anzeigenAlles anzeigenIch hatte 2015 schon so einen Vertrag
und war bestimmt nicht die Allererste.
In der Tierrechtsgruppe FB seither schon dutzend mal aufgekommen die Frage:
— es darf nicht Kriterien einer “Allgemeinen Geschäftsbedingung” erfüllen
— konkrete Vertragsstrafe, die nicht den Kaufpreis übermäßig übersteigen darf
— Züchter muss dadurch Konkurrenz und wirtschaftlicher Nachteil entstehen
Das bedeutet dann im Umkehrschluss ja nur, dass Du nicht in dem Verein des Züchters züchten darfst - und vor allem dann nicht im selben Einzugsgebiet. Oder sehe ich das falsch?
Ganz ehrlich: ich hab dazu noch keine Gerichtsurteile gesehen, auch wenn die mich interessieren würden.
Im Fall der britischen Rassehunde gibt’s ja für Deutschland nur CBrH?
Für Malis hat man die Auswahl zwischen 3 RSVs, oder?
Irgendwie hatte ich den Eindruck, als sei das etwas besonderes und dass es für FCI Rassen pro Land eh nur einen RZV gibt.
Egal… Einzugsgebiet. Die Züchterin kauft und verkauft auch im europäischen Ausland.
Kann gut sein, dass ihr Japan und die USA egal wären, aber… naja…
Ich glaube sie hat sich, sowohl beim Zukauf als auch beim Decken sehr bemühen müssen und viel gezahlt. Dadurch Hunde, die andere Züchter auch gern hätten, aber gern zu günstigeren Konditionen und unkomplizierter.
Oder wenigstens die erste Generation daraus, was sie sich wohl gern bezahlen lassen möchte.
Ich würde so einen Vertrag heute nur unterschreiben, wenn ich nur einen netten Mitläufer wollte. Ohne jede Ambitionen.
Wenn ich doch nochmal komplett auswerten lassen, sportlich so weit es geht fördern, ausstellen und bei Eignung kören — dann würd ich mir bei der Auswahl noch mehr Arbeit machen und von Anfang an alle Rechte wollen.
Aber mir ging’s eigentlich um die Frage: Welches soll man nun als den Kaufpreis deuten?
Den 4000€ plus alle Rechte.
Oder den 2000€ pet-only den die allermeisten Käufer zahlen?