Ich frag mich nur die ganze Zeit, was passiert wäre, wenn die Boxerhalterin auch bekennende Messermitschlepperin gewesen wäre?
Hätte sie dann auch das Recht gehabt, den Mann abzustechen, um ihren Hund zu retten?
Merkt denn keiner wohin das führt/führen könnte?
Nein, hätte sie nicht.
1. Vor allem war die in einer Notwehrsituation. Versuch‘s mit lesen. zB in dem Wikipedia Artikel, den ich genau deswegen verlinkt habe.
Chibesitzer in Notwehr gegen den widerrechtlichen Angriff auf seinen Besitz.
Das es durch Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz der Boxerbesi geschah ändert nichts an Notwehr.
Der widerrechtliche Angreifer muss Notwehr „dulden“. Wenn er also die Notwehr bekämpft, anstatt seinen Angriff zu beenden, handelt er *nicht* in Notwehr.
Erst wenn Boxerbesi ihren Hund von dem Chi getrennt hat und sichtbar unter Kontrolle hat, endet die Notwehrsituation, weil erst dann von keinen weiteren Angriffen auszugehen ist.
2. Selbst wenn man den Chi außer acht lässt, darf sie nicht auf einen *Menschen* einstechen, der ihren Hund verletzt.
Zum einen ist das nicht das mildeste erfolgversprechende Mittel, zum anderen dürfen die „Güter“ nicht im krassen Wertunterschied stehen.
Wenn du im Strafkatalog Sachbeschädigung/Tötung eines Wiebeltiers mit schwerer Körperverletzung/Totschlag vergleichst, ist das ein sehr krasser Unterschied.
Aber eigentlich könnte man sich das auch so denken, oder?