Es gibt Gerichtsurteile, nach denen der Hundehalter mindestens den Wildbreterlös für das gerissene Tier bezahlern muß. Steht gelegentlich mal in der zeitung, wenn gerade wieder was passiert ist. Ich geh mal suchen, ob ich die Urteile, Aktenzeichen und Co finde.
ZitatUnd das Ding mit dem Aussetzen von lebenden Tieren erst. Ich schmeiß mich weg. Das ist wirklich unsinn.
Ist es nicht unbedingt. Wenn der Hund ein Tier gerissen hat, das genau in diesem Gebiet zu einer bedrohten, seltenen Tierart gehört, kann es schon sein, daß der Hundehalter lebende Tiere zum Wiedereinsetzen bezahlen muß.