Hier geht ja alles ziemlich durcheinander.... der halbe thread ist schon gefüllt mit Halbwissen, Halbzitaten aus dem Gesetz und Fehlinformationen...
Also....ich nehme jetzt mal Bayern hierzu, da ich dort herkomme.
Der Jagdschutz ist in Bayern in § 23 BJagdG (diese Vorschrift ist erstmal maßgeblich für alle Bundesländer, weiteres wird dann durch die Jagdgesetze der einzelnen Bundesländer unterschiedlich bestimmt) und Art. 40 BayJG geregelt. Das umfasst auch den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen. Jagdschutzberechtigt ist erstmal der Jagdausübungsberechtigte, sprich der verantwortliche Revierinhaber...
In Bayern gilt gem. § 42 BayJG ein Hund als wildernd, wenn er außerhalb des Einflussbereichs seines Führers dem Wild erkennbar nachstellt UND es konkret gefährdet - also z.B. wenn ein hochläufiger Hund, der auch körperlich in der Lage ist gesundes Wild zu fangen, ein Stück Wild auf Sicht hetzt.
Das heisst, hier ist schon SEHR genau festgehalten, WIE eine Situation aussehen müsste, um einen Schuss seitens des Jagdschutzberechtigten zu rechtfertigen..
Nicht getötet werden dürfen Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunde, wenn sie als solche erkennbar sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich "dienstlich" dem Einwirkungsbereich ihres Führers entzogen haben.
Das heisst, es ist z.B. in Bayern SEHR restriktiv ausgelegt, WANN ein Jäger überhaupt auf einen Hund schiessen dürfte... nur weil ein Hund scheinbar herrenlos durch den Wald läuft ist das noch keine Erlaubnis und rechtliche Grundlage, auf ihn zu schiessen.
Aber natürlich gibt es überall Leute - ich sage jetzt absichtlich nicht "Jäger", denn Bekloppte gibt es in jedem Metier - die auf einen Hund schiessen würden unberechtigterweise und die nicht andere Maßnahmen, wie z.B. den Hund zu verjagen oder auch einzufangen und den Halter zu verwarnen, in Anspruch nehmen würden....
Meine Erklärung hierzu nur, weil in diesem thread doch etwas viel Phantastereien, was die Rechte und Pflichten der Jäger bezüglich Haustierabschüssen, herumschwirren 
Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie eine seltsame Begegnung mit einem Jäger hatte, die irgendwie in eine derart unangenehme Richtung ging..im Gegenteil habe ich, als mir der Beagle vor ein paar Jahren mal im Wald abgehauen ist, den zuständigen Revierjäger angerufen, ihm mitgeteilt, dass mein Beagle im Wald unterwegs ist und ich auf der Suche, woraufhin er mir freundlich erklärte er werde ebenfalls die Augen im Revier offenhalten und mich verständigen, sollte er ihn irgendwo sehen.
Es gibt immer solche und solche, aber die gesetzlichen Regelungen sind sehr klar und deutlich!