Zitat2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für
sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-,
Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und
hierzu hätte ich mal eine Frage an die Experten. Zieh ich Karli seine Kenndecke über (gelb mit rotem Kreuz), dann dürfte der Jäger nicht schießen, auch wenn er wildert? Ich laufe mit Karli sehr viel mit der Kenndecke, weil ich von meinem Trainer auch schon gehört hab, dass das im Fall eines Falles sichtbarer ist, aber ist es dann auch sozusagen ein Freischein, dass ein Jäger nicht schießen darf? Mal ein länger entferntes Beispiel. Karli war ja schon 2x abgedüst, bei dem ersten mal hab ich ihn nach einer halben stunde etwa 5m hinterm Reh abgerufen (ich bin felsenfest überzeugt, dass er das Reh gar nicht realisiert hat, sondern nur auf der Spur war). Aber rein vom logischen hat er ja da gewildert. Hätte er da seine Kenndecke um gehabt, wäre dass sozusagen ein Freibrief für Ihn gewesen?
Nur noch einmal zum Verständnis, ich will nicht, dass mein Hund wildert, hier geht es mir nur mal um die Gesetzliche Geschichte.
ZitatLily ist eine weiße Hündin und der Herr erklärte mir, dass ich nach einem "Jagderfolg" von ihr dies an ihr nicht sehen würde. Kenne mich da nicht aus, aber sollte Lily ein Tier getötet haben ist doch Blut an ihr oder?
Jagderfolg hat nix damit zu tun, ob dein Hund auch Beute macht!
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