Möchte dazu jetzt nicht extra einen Thread erstellen, daher frage ich mal hier.
Ich habe eine neue Wohnung in Aussicht, der Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) erlaubt auch die Haltung eines Hundes. Allerdings unter der Bedingung, dass er eine Rückenhöhe von 45 cm nicht überschreitet. Das heißt also, ich dürfte Ruby dort nicht mit einziehen lassen. Ich bin zT gewillt die 10 cm zu flunkern, weil Ruby ja auch wirklich ein lieber und ruhiger Hund in der Wohnung ist. Und ich glaube es geht dem Vermieter auch mehr um den Störfaktor. Keine "Kampfhunde", Schäferhunde usw sind zB auch dort vermerkt.
Muss ich das wohl so hinnehmen? Ich habe Angst diese Wohnung dann gar nicht zu bekommen. Würde ich lügen, dann würde es wohl kaum auffallen, weil ja niemand nach misst. Und Ruby ist ja wirklich nicht das was man allgemein als einen großen Hund bezeichnet. Andererseits würde ich viel lieber ehrlich sein und würde das wohl auch jedem raten, der mir so ne Story erzählt. Aber ich denke, jeder hier weiß wie schwer es ist eine passende Wohnung mit Hund zu finden. *seufz*
Also was würdet ihr machen? Und- ist das so rechtens, dass nur Hunde bis x cm Rückenhöhe erlaubt sind?
Ich könnte auch einfach nach fragen ob sie eine Ausnahme machen, aber ich habe wirklich Angst, dass sie dann direkt abwinken.