Beiträge von Bellini

    Zitat

    Der Begriff Designerhunde stört mich in so fern , das ein Designerhunde für mich den Anspruch der Massenzüchtung auf kurze Zeit gesehen verkörpert .
    Wenn Sie in Ihrer Wortwahl den Begriff , Hybridhund verwenden würden , stimme ich Ihnen in dieser Angelegenheit mehr als zu .


    Designerhund nein, Hybridhund ja........ nun, der Begriff Hybrid ist ja ein wesentlich älterer als der beim Patentamt angemeldete ELO.

    Kleiner Auszug aus der Erklärung des Wortes [wiki]Hybrid[/wiki]:

    Zitat

    In der Botanik und in der Zoologie bezeichnet man als Hybriden (mask.) oder besser Hybride (fem.) ein Lebewesen, das durch Kreuzung von Eltern verschiedener Zuchtlinien, Rassen oder Arten hervorgegangen ist (auch Bastard)

    Jetzt muss ich aber sagen, dass der Begriff bereits durch den heutigen Mischling belegt ist:

    Kleiner Auszug aus der Erklärung des Wortes [wiki]Mischling[/wiki]:

    Zitat

    Der Begriff Mischling bezeichnet generell in der Biologie das Ergebnis einer Kreuzung verschiedener Zuchtlinien, Rassen (siehe auch Mischlingshund) oder Arten. Hierfür werden auch die Ausdrücke Hybride und Bastard verwendet.


    logische Schlußfolgerung, ihr ELO ist ein Mischling.... , oder doch nicht?

    Gruß
    Herbert & Bellini dann lieber nen echten Bellini, nicht wahr Herbert...

    Zitat

    ein Elo ist kein Mischling , ein Elo ist ein Rassehund nur nebenbei angemerkt .
    Nachzuschauen beim Deutschen Patentamt , " Elo " NR. 2026230

    Und um Ihr Interesse für den Jagdtrieb zu erläutern , ein Spitz ist leider in diesem Hund nicht enthalten sondern ein Chow Chow !


    Geholfen, nicht ganz, ich weiß zwar nicht was das Deutsche Patentamt mit einem Lebewesen zu tun haben muss, damit es ein klassifiziertes Lebenwesen ist, aber das müssen wir hier jetzt nicht ausdiskutieren.
    Das andere weit wichtigere, auf der Züchterseite steht ganz eindeutig Spitz und Chow Chow, ist schon ein Unterschied.

    Gruß
    Herbert

    Ist schon ein bisschen komisch, das Gebiet ist nicht gesperrt, in der Zeitung stand nichts und im "Heimatblatt" auch nichts.
    Ich wohne übrigens in der Nähe.

    Edit: Zum anderen fände ich es auch sinnvoll Warnmeldungen aus anderen Foren oder Homepages mit einem Quellverweis einzustellen. Diese Meldung stammt z.B. Buchstabe für Buchstabe von der HP der Tierhilfe Ratingen, die diese Meldung wiederum ungeprüft auf ihre Seite veröffentlicht hat.

    Gruß
    Herbert

    Das mag ja sein, dass es ab diesen Mengen erst toxisch und damit tödlich ist, aber die Wirkung

    Zitat

    Der Haupteffekt ist die oxidative Denaturierung des Hämoglobins, was zur Bildung von Heinz-Körperchen in den Erythrozyten und zu hämolytischer Anämie führt.

    und damit verbundene Nebenwirkungen setzten doch schon vorher ein.

    Gruß
    Herbert

    Na, Polizei ist auch nicht immer der Alleswisser...

    Hier mal ein Auszug aus dem Faltblatt der LfD NRW, des Berliner DSB und des LfD Niedersachsen. Antworten auf zwölf Fragen zur Videoüberwachung in allgemein zugänglichen Bereichen durch private Stellen.

    mehr im kompletten Faltblatt als Pdf-Datei HIER

    die dazu gehörende Homepage HIER

    Gruß
    Herbert

    Ich finde die 20/40er Regelung des LHundG NRW glasklar. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, keine Verordnung.
    Besteht seit 2002 ohne Widerspruch und wurde in 2003 durch die Verwaltungsvorschriften zu obigem Gesetz noch einmal gefestigt.

    Hier sind die Verwaltungsvorschriften, das Gesetz kann man sich überall als Pdf-Datei laden wenn erwünscht. Jeweils in § 11 große Hunde...


    Gruß
    Herbert

    Die Begriffsbestimmung ist natürlich nicht einfach, lässt aber halt auch dem Vermieter scheinbare Freiheiten...

    Es gibt ja z.B. die Unterteilung in Kleinspitze, Mittelspitze und Großspitze und auch den kleinen Münsterländer, wenn Du eine historische Einteilung suchst.

    Das korrekteste ist natürlich die Gesetzeseinteilung an der er nicht rütteln könnte. LHG NRW 20/40 Regelung, große Hunde fangen bei 20 Kg und 40 cm Stockmaß an.

    Gruß
    Herbert