He, ist ja Asbach Uralt....
War bei uns vor etwa 2 Jahren. Schon im Vorfeld haben sich zahlreiche Hunde "anmelden lassen". Der "Erfasser" war höflich und freundlich. Er wollte noch mehr Daten als nötig abfragen, hab ihn dann auf's Datenschutzgesetz hingewiesen und wir waren uns einig. Wer nicht angetroffen wurde, aber in Verdacht stand, hat ein Schreiben bekommen indem er erklären musste, dass er keinen Hund hält.
Allerdings sollte sich jeder in NRW mal den § 18 des Landeshundegesetzes ansehen, wenn er vorhat zu blocken.
Hier:
Zitat§ 18
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden
1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),
2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),
3. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes)
Gruß
Herbert & Bellini