Ich glaube, das hat nix damit zu tun, ob Miete oder Eigentum sondern wie das Gebiet baurechtlich eingestuft ist. In einem allgemeinen Wohngebiet gab es dazu Mal ein Urteil, dass nur zwei Hunde zulässig seien.
In einem Misch- oder Gewerbegebiet sieht das aber wieder anders aus.
(Ich habe leider nicht die Zeit das en detail durchzulesen....)
Moment. Man darf in seinem eigenen Haus theoretisch offiziell nur zwei Hunde halten?!?
Ich weiß nicht, ob man da von "offiziell" sprechen kann, ist wohl eher nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aus dem Urteil:
"Zur Begründung führte der Antragsgegner aus, die Hundehaltung sei bauordnungsrechtlich zu untersagen, da durch die Haltung von mindestens sechs Hunden unzumutbare Belästigungen entstünden. Als unzumutbar seien Belästigungen anzusehen, die nach der in der Bevölkerung vorherrschenden Auffassung nicht hinzunehmen seien. Eine Hundehaltung von mehr als zwei Tieren könne nach der Rechtsprechung in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen unzulässig sein."