Tetanus ist nicht Tollwut.
Und die Impfung hat den P1 sicher nicht verdoppelt, sondern der doppelt angelegte P1 kam normal raus.
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Neues Benutzerkonto erstellenTetanus ist nicht Tollwut.
Und die Impfung hat den P1 sicher nicht verdoppelt, sondern der doppelt angelegte P1 kam normal raus.
Wer's nicht glaubt, kann gerne vorbeikommen.
Impfpaß - Impfdatum - Richterbericht - mit Datum - Attest mit Röntgenaufnahme - alles da, und ins Maul darf auch gerne geschaut werde.
Es heißt ja auch, das T Impfen während des Zahnwechsels Probleme bereiten KÖNNTE. Nicht muß.
Mal davon ab.
Jölli kam mit 6 Monaten aus Island. Wurde ca. 3 Woche vorher T geimpft. Da sind alle Zähne da. Ob er schon komplett durch war als er geimpf wurde weiß ich nicht.
Vina kam mit 10 Wochen, ohne T. Nachdem unser Vetamt stress machte wurde sie mit 12 Wochen T geimpft - keine Probleme.
Mady kam wiederum mit 18? Wochen, Tollwutgeimpft mit 13? Wochen, alle Zähne da. Die war noch im Wechsel als sie kam, wenn ich mich recht erinnere.
Tollwutimpfung mit 16 Wochen ist in der Regel absolut kein Problem!
Kommt mal wieder drauf an wie man Problem definiert.
Meine Solly habe ich aus meinem A-Wurf behalten. Es gab also keinerlei rechtliche Vorgaben ob und wann ich sie gegen T impfe. Da ich aber gerne auf eine Ausstellung mit meinen anderen gehen wollte und ich sie dann eben auch mitnehmen wollte habe ich sie mit 7, 8 monaten T geimpft. Der Zahnwechsel war soweit durch, nur die beiden P1 unten, da spitze einer grad so durch und der andere war bei leichtem Druck spürbar.
Ich habe das dann nicht weiter beobachtet, da ja so gut wie durch.
Mit 1 Jahr waren wir dann wieder auf Ausstellung, und die Richterin beanstandete fehlende P1 unten.
Die P1 hatten sich nach der Impfung nicht weiter rausgeschoben.
Auf anraten habe ich beim eh anstehenden HD Röntgen das Gebiss mit röntgen lassen und mir das ganze Attestieren lassen. Danach wurden die P1 freigelegt. Nachbehandelt habe ich das ganze noch mit einem homöopatischem Mittel. Heute sind beide P1 "da".
Ist das sooo schwer zu verstehen? Dachte dieses System wäre Schulstoff....
Extra für dich noch mal
Ich würde sagen beides, es interessiert niemanden und es ist nicht klar genug.
Auch beim Züchter kann ein ungeplanter Wurf entstehen. Wenn man nicht dabei war und mehrere Rüden als potentielle Väter da sind, kann man nur über DNA Testst die Vaterschaft klären.
Bei seltenen Rassen wird es immer wieder als Möglichkeit diskutiert, um aus den vorhandenen Zuchttieren die maximalen Genkombinationen rauszuholen.
Das, was hier so als qualzucht interpretiert wird , wird von dem bestehenden auch problemlos abgedeckt .
Wenn dem so währe, würde es hier keine Diskussion über 650 Seiten geben.
Der Gesetzgeber hat seine Pflicht getan. Wie in meinem ersten Post genannt (!!) ist die Exekutive an der Reihe. Darum ging es mir und nicht um den Gesetzgeber.
Dann werden wir da schon nicht einig, der Gesetzgeber hat mit den §11TschG ein Konstrukt geschaffen, das alles und nichts sagt. Um genauer zu werden bräuchte es sowas wie Durchführungsverordnungen gerne für verschiedene Tierarten. Dort könnte er dann auch differenzieren, was im einzellnen noch akzeptabel ist und was nicht mehr.
Das was du mit dem BVG Urteil in dem Zusammenhang willst ist mir schleierhaft, Gerichte erlassen keine Gesetze, Sie stellen höchstens fest, ob etwas noch Gesetzeskonform ist oder nicht.
Und damit die Exekutive sprich Polizei tätigwerden kann, brauchst einfach klare Vorgaben vom Geseztgeber.
Blah, Blah, Blah,
So, dann sage mir mal ganz genau wie ein... Mops anhand dieser Definition auszusehen hätte, um nicht als Qualzucht zu gelten.
Leistung?
Körperliche Merkmale, wie Nasenlänge, Nasenlöcher, Halslänge, Bindegewebe....?
Mal ab davon, das BVG Urteil...im Schnitt schafft der Mops 250m in 10min, wer 11min braucht oder bei 10min tot umfällt ist die Zucht verboten?
Zucht von qualzuchtbetroffenden Hunden verbietet.
Dazu muss sie erstmal exakt festlegen, was denn Qualzucht überhaupt ist!