Beiträge von just2dun

    Eine Frage stellt sich mir noch. Gibt es bei Nobivac eigentlich für Shppi Impfungen die ein Jahr gelten und drei Jahre? Wenn ich es bei Google eingebe, steht da, das diese Impfung für drei Jahre wirkt außer Pi. Ist das einheitlich?

    Die Nobivac SHPPi hat für die Komponenten SHP eine Gültigkeit von 3 Jahren und für Pi von 1 Jahr.
    Nachzulesen in der Gebrauchsinformation 2016. Auch in der Vorgängerversion war das so.

    Was meinst du mit einheitlich? Ob das in jedem Land der Erde bei Nobivac SHPPi so ist? oder ob alle SHPPi Impfstoffe diese Gültigkeit haben?

    Meine alte TÄ hat ja in den Impfpass geschrieben das im November nachgeimpft werden sollte.. Keine Ahnung wie sie darauf kommt. Kann ich das einfach ausstreichen? Es stimmt ja schließlich nicht?

    In D gibt es keine Impfpflicht, also mußt du erstmal gar nix. Wenn der TA bei SHP einen falschen Zeitraum eingetragen hat, kannst du das einfach Ignorieren.
    Bei Tollwut sieht die Sache anders aus, da du dann eben für vieles einen gültigen Eintrag brauchst.
    Du darfst auf den Impfseiten keine Änderungen vornehmen.

    Wenn der Ton tatsächlich die Musik machen würde, hätten wir hier nicht seitenlang diskutiert, zumindest nicht mit mir.

    Bei dir passt eher das Sprichwort, wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es wieder heraus....

    Auch das wurde irgendwann schon mal in den Tiefen des QZ I diskutiert...Ja, ich bin auch der Meinung viel zu wenige Hunde und auch das Auswahlverfahren finde ich nicht klar.

    Ich hab jetzt nochmal eine Verständnisfrage. Ich hab so eine ähnliche Frage schon mal gestellt. Es gibt ja Aussteller, die eben nur 1 Tag melden und nicht beide Tage. Unter anderem dann, wenn ihnen z.Bsp. nur noch eine Anwartschaft für einen Titel fehlt. Jetzt frag ich mich aber, woher wissen die vorher schon so genau, das sie diese Anwartschaft dort bekommen? ICH weiß das nämlich nicht vorher und habe deswegen immer beide Tage gemeldet.

    Und dann ist mir aufgefallen, das Aussteller aus dem Ausland (Holland, Tschechien, Polen etc.) wenn nur den Tag mit der Internationalen Ausstellung melden. Dürfen die auch nur an dem Tag?
    Ich habe das jetzt z.Bsp. für die German Winner auch wieder so mitbekommen. Das Leute mit zT weiter Anfahrt aus einem der benachbarten Länder nur zur World Dog Show gemeldet haben, nicht aber zur German Winner. Weil es sie nicht interessiert (aus welchem Grund auch immer) oder weil sie nicht dürfen?

    Ich kapier da echt noch so einiges nicht :ops: :ka:

    Wissen tun sie es nicht, sie hoffen halt. Wenn ich weit fahre habe ich auch schon beide Tage gemeldet, obwohl ich nur noch eine gebraucht hätte. Gründe nur 1 Tag zu melden, nur an einem Tag Zeit, Richter vom 2ten Tag ungewünscht, weil "Depp" oder weil Anwartschaft eh nicht Zählen würde, da bei manchen Clubs es immer Unterschiedliche Richter sein müssen, und man den Richter schon mal hatte.

    Ausländische Aussteller können genau die gleichen Gründe haben wie oben und dazu noch, wenn sie nur den Int. Ch. wollen, brauchen sie ein CACIB und das gibt es nur auf der Internationalen.

    Dürfen darfst du so oft und viel du magst.