Stimmt schon, da kann man ein wenig die Gesetzeslage ausdehnen und nutzen. Allerdings sollte man sich über alle Nachteile genau kundig machen (die die geringen finanziellen Vorteile meist nicht rechtfertigen).
Zu den Nachteilen fällt mir spontan ein (auch wenn sie jetzt nicht unbedingt auf Dich zutreffen): in NRW ist man vom Führerschein befreit, wenn ein Hund eine gewisse Zeit auf sich angemeldet ist, was man durch die Hundesteuer nachweisen kann; oder eine Hundehaftpflicht hat das Recht, einem nach jedem Vorfall/beglichener Rechnung zu kündigen, so dass man es schwer hat, eine neue Hundehaftplicht zu künstigen Konditionen zu finden.
Und man sollte es nicht "an die große Glocke hängen", wenn man Steuer- und Versicherungsbetrug begehen will, damit man nicht von jemanden angeschwärzt wird und tatsächlich dabei erwischt wird, was dann richtig teuer werden kann. 