Beiträge von Laviollina




    Die Ware bleibt immer, immer, immer bis zum vollständigen Erhalt des vollen Preises im Besitz des Verkäufers und ja, der darf dann auch 3 Sekunden vor Übergabe des Endpreises noch sagen "Sorry, ich machs doch nicht."

    Das ist leider komplett falsch.
    Besitz ist die Verfügungsgewalt über eine Sache, nicht die rechtliche. Besitzer bin ich sobald ich deine Hunde klaue, aber nicht Eigentümer ;)
    Und nein, kann ein Verkäufer nur bis er einen Kaufvertrag geschlossen hat, egal wann das Geld bezahlt wird. Im Alltag passiert das nur häufig zum gleichen Zeitpunkt, muss es aber nicht.

    Seit mir nicht böse aber ich habe ja mal was mit §§ studiert und bei dem was hier als Recht empfunden wird, muss ich mich echt zurückhalten.

    Hier werden Begriffe wie Besitz und Eigentum wild durch einander geworfen.

    Also nochmal langsam:

    Kaufverträge haben keine Bindung an eine Form. Sie können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Hinlegen von Geld an der Kasse) geschlossen werden.

    Ist ein Kaufvertrag wirksam geschlossen (=beide geben eine übereinstimmende Willenserklärung ab) ist das sogenannte Verpflichtungsgeschäft erfolgt. Der Verkäufer hat dann aus dem wirksamen Kaufvertrag heraus die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an der Ware (hier dem Hund) zu verschaffen und der Käufer hat die Pflicht den Preis zu bezahlen. Das muss zeitlich nicht zusammen fallen. Passiert dies ist das das sogenannte Erfüllungsgeschäft.

    Also WENN ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde, hat der Verkäufer durchaus die Pflicht, das Eigentum zu übertragen, ob und wie viel Geld bis dahin schon bezahlt wurde ist nicht relevant und ein Rücktrittsrecht gibt es bei Geschäften dieser Art auch nicht, außer es wurde gesondert vereinbart. Der Verkäufer kann sich nur so lange entscheiden, wem er was verkauft, bis er einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hat, dann muss er seine Pflichten daraus auch erfüllen. Wann bezahlt wird ist dabei unerheblich.

    ABER es wäre zu beweisen, dass ein wirksamer Kaufvertrag bestand. Wenn dies nachgewiesen werden kann, kann die TS rein rechtlich durchaus die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verlangen und Erstattungen für Ihre unmittelbar aus dem Kaufvertrag entstandenen Unkosten verlangen. Hierbei wäre wieder streitbar, ob durch den Kaufvertrag Kosten entstanden sind. Anfahrtskosten, zumindest die vor dem Abschluss des Kaufvertrages, dürften nicht darunter fallen.Wenn sich jetzt z.B. schon in der Hundeschule angemeldet wurde und eine Gebühr bezahlt wurde dürfte dies schon darunter fallen. Auch wenn extra für den Einzug des Welpen Urlaub genommen wurde wären Ansprüche denkbar.

    So jetzt Schluss mit Rechtsberatung. Aber es sträubt sich mir, wenn hier behauptet wird, RECHTLICH könne der Verkäufer jederzeit machen was er will, nur weil er Eigentümer ist. Ist er, ein Eigentümer, der sich rechtlich durch einen Vertrag verpflichtet hat (wenn er denn wirksam ist) das Eigentum bei Erhalt des Geldes zu übertragen. Beweisbarkeit ist nochmal eine ganz andere Sache.

    Ist ja schon mal super, dass du das so siehst.
    Mein Tipp: lass dir lieber ein paar Wochen mehr Zeit mit der Hundeauswahl, einen Hund hast du ja schließlich wenns gut läuft 15 Jahre lang. Ich würde an deiner Stelle vielleicht einen neuen Thread aufmachen und dich da bezüglich Rasse- und Züchterwahl nochmal von allen hier beraten lassen. Hier sind viele die sich absolut mit Hundezucht auskennen und sicher auch einige Halter der von dir in Erwägung gezogenen Rassen.

    Zu den Pubichons: da es keine Rasse ist, gibt es weder offizielle Zuchtzulassungsuntersuchungen, noch Überwachtung der Vorfahren und deren eventueller Erbkrankheiten, Verhaltensauffälligkeiten etc. In der Regel wird da der Ausschuss verpaart, der nicht in die Rassezucht kommt.
    Wenn irgendwo steht mit Papieren, heißt das auch erstmal nix. Jeder kann mit ein paar Freunden einen Verein gründen und innerhalb dieses Vereins nem Rottweilermix Papiere als reinrassiger Yorkshire nach Richtlinien DIESES Vereins ausstellen. Deswegen reinten hier alle auf dem VDH rum. Da kannst du dir als Laie 100%ig über Reinrassigkeit und Gesundheitsüberwachung sicher sein. Deswegen IMMER nachfragen, wenn da steht mit Papieren aus welchem Verband. Ich würde von Verbänden wie VRZ und ähnliches die Finger lassen.
    Es gibt einige Rassen, bei denen es Sinn macht, außerhalb des VDHs zu schauen, aber nur mit größtem Wissen worauf man achten muss. Bei Kleinhunden der Rassen die du aufgezählt hast fällt mir kein Grund ein, warum man nicht beim VDH bleiben sollte.

    Wie wäre es mit einem deutschen Pinscher? Würde alles soweit passen, die die ich kenne sind auch alle super verträglich und arbeiten gerne, sind dabei aber nicht hypersensibel. Aufpassen muss man da etwas, dass sie nicht hibbelig werden, aber das sollte schon machbar sein.

    Ich habe einen Prager Rattler. Die sind wie auch Russkiy Toys langbeiniger und leichter gebaut als chihuahuas und damit sportlicher. Sie wiegen dabei das gleiche wie Chis. Beide Rassen gibt es auch in langhaarig, wobei langhaarige Rattler selten sind.
    Ich gehe mit meinem Mini bis zu 15km joggen und war auch schon stundenlang bergwandern. Dabei läuft sie immer voraus und ist nicht müde zu bekommen, in der Wohnung aber trotzdem ruhig.
    Tricks kann mein Rattler ohne ende und haben auch Agility gemacht. Arbeitswille würde ich als extrem ausgeprägt sehen bei meiner. Aber sie hat auch mehr jagdtrieb als chis und im Wald muss ich echt aufpassen.

    Aber 2-3 Kilo Hunderassen haben durchschnittlich allesamt eine sehr hohe Lebenserwartung! Das sind keine einzelnen Exemplare sondern die Minis übersteigen im Schnitt von der Lebenserwartung ALLE Rassen in Wolfsgröße wie Schäfer, Goldi etc. Die Verzwergung hat also die Lebenserwartung erhöht!
    Körperlich aus seriöser Zucht sind Rattler, Zwergpinscher, Russkiy Toys gesündere Hunde als viele viele andere Rassen. Und die Probleme die es gibt, wie zum Beispiel, dass Zähne fehlen können, finde ich nicht so schlimm für die Hunde wie HD-Problematiken und ähnliches.
    Dass Vermehrer kranke Hunde produzieren ist kein spezifisches Minirassen-Problem. Und dass gerade die Nachfrage nach extrem Minis dazu führt, dass mit züchterischem Ausschuss wild vermehrt wird, heißt nicht, dass es nicht möglich ist, rassen auf gesundem Weg sehr klein zu züchten.

    Über das Verletzungsrisiko kann man streiten. Ein Hund ist schon keine Ratte und verhält sich anders. Über Flocke ist mal ein Greifvogel recht nah runter geschossen und die hat den interessiert betrachtet und wollte das "Hühnchen" jagen. Also es stimmt schon, dass potentielle Opfertiergröße und Raubtierverhalten nicht ganz zusammen passen.

    So lange der Mensch die aber entsprechend hält und aufpasst sehe ich da kein Problem und keine Einschränkung in der Lebensqualität. Man muss bei vielen Rassen auf Dinge Rücksicht nehmen, mit einem Husky kann ich nicht bei 30 Grad joggen, mit meinem Hund schon. Und wir leben nun mal häufig in einer Umgebung in denen man es mit den kleinen schone einfacher hat ihnen ein schönes Leben zu machen. Also z.B. reicht schon ein kleiner Garten um rennen zu können.

    Warum sind kleinste Hunde per se Qualzucht und ab welcher Größe?

    Mein Hund - und alle die ich von Treffen kenne - hat keinerlei körperliche Einschränkungen, egal ob stundenlang wandern etc. Gut, Kleidung im Winter, ja, aber das brauchen z. B. Windige auch. Die größte Einschränkung für meinen Hund ist die Bedrohung durch draufbretternde Tutnixe.
    Als Ausgleich sind halt andere Sachen möglich, fangen spielen in der Wohnung, überall hin mitnehmen etc