Jupp ...
Wenn auf dem Bild das Logo/Name nicht erkennbar ist, dann verstösst Du nicht gegen das Urheberrecht.
Wenn Du den Namen im Text nicht erwähnst, dann kann man Dir auch keine Werbung unterstellen.
(Und wenn Du ihn erst im Text erwähnst, wenn Dich jemand fragt, was es für eine Marke ist, dann wirkt es sicherlich auch unverfänglich).
Sry aber das ist Quatsch bzw gefährliches Halbwissen.
Urheberrecht greift bei geisigen Schöpfungen zb Bilder, Gemälde, Texte, Musik.
Produkt-Designs und auch Markennamen werden NICHT durch das Urheberrecht sondern durch das Markenrecht und Design-/Geschmacksmuster geschützt.
Mit einem selbstgemachten Bild kann man also nicht gegen Urheberrecht verstoßen (außer man fotografiert eine andere geistige Schöpfung wie ein Buch / hat Musik im Hintergrund). Designs von Mode, Möbeln, Produkten sind im Urheberrecht explizit ausgeschlossen und können nur über das Markenrecht geschützt werden.
Markenrechtlich (!) kann ein Verstoß aus anderen Gründen vorliegen. Zb durch das posten von gefälschter Ware oder bei geschäftsschädigendem Verhalten.
Da mittlerweile sogar vergleichend Werbung erlaubt ist, darf man sogar etwas negatives inklusive Namen schreiben selbst wenn die Konkurrenz einen bezahlt. Aber nur sofern es sich auf nachprüfbare (!) Fakten bezieht. Also zb "AnnyX Geschirr haben nur verzinkte Schnallen wo hingegen XYGeschirre Goldschnallen haben". Das geht auch öffentlich im Internet. Siehe Urteile zu vergleichender Werbung.
Das reine private Posten eines Fotos wo das Logo zu sehen ist, ist weiterhin legal!! Problematisch wird es nur wenn man schon mal eine Kooperation hatte und damit als Gewerbetreibender gilt. Dann kann es markenrechtliche (!) Ansprüche geben. Das isimt aber sehr schwierig weil dazu schon geschäftsschädigendes Verhalten vorliegen muss. Also praktisch postest du als Gewerbetreibenden der schon mal eine Kooperation mit Geschirrhersteller Xy hatte Bilder von total verrutschten/gerissenen AnnyX Geschirren. Das durchzusetzen ist juristisch sehr sehr schwer. Ihr könnt also weiter Fotos mit erkennbaren Markennamen posten und werdet weder urheberrechtlich noch durch das Markenrecht vom Herrsteller belangt.
Schaut euch nur mal einen deutschen Film an wie viele Auto-, Fernseher-, Nahrungsmarken man da sieht. Wenn vorher nicht auf bezahlte Produktplatzierungen hingewiesen wurde ist es das gleiche Prinzip ohne, dass von jedem Müslihersteller die Erlaubnis eingeholt wird.
Die aktuelle Abmahnwelle kommt aus dem Wettbewerbsrecht. Da fällt man ganz schnell rein wenn man schon einmal Geld für Werbung erhalten hat. Im Wettbewerbsrecht können nur Konkurrenten und Vereinigungen Abmahnen. Leider läuft das ganze aktuell nach einem Schneeballsystem. Heißt Instagramstar A wird abgemahnt und es wird Unterlassung gefordert mit dem Hinweis 'tritt bei uns ein, dann gibt es wenn du wieder aus versehen gegen irgendwas verstößt erst mal nur eine nicht kostenpflichtige Abmahung'.
Da gerade Kleinunternehmen schnell aus versehen einen Verstoß begehen treten die dann lieber ein und somit kann der Abmahnverein, der jetzt Geschirrnähmutti 1 vertritt, Geschirrnähmutti 2 in deren Namen abmahnen.
Wenn Du halt schon mal Geld für irgendeine Werbung bekommen hast und dann wieder erkennbar ein Produkt posten sieht da die Konkurrenz (teils unfreiwillig durch den Verein vertreten ohne Einfluss darauf zu haben) einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Werbung nicht gekennzeichnet) und schickt dir kostenpflichtig eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung. ZB weil die Eisdiele markiert ist. Du könntest ja jetzt Kooperationen mit Eisdiele haben. Dagegen kann man natürlich vorgehen aber das kostet.
Als wirkliche Privatperson ohne ein angemeldetes Gewerbe irgendwo mit (!) hat man Stand heute weder Wettbewerbsrechtlich und auch aus dem Urheberrecht etwas zu befürchten wenn Logos erkennbar sind.
Da wäre dann aber noch die neue Datenschtzverordnung. Da wäre ich im Moment zurückhaltend mit Fotos von Personen die nicht explizit auf Instagram veröffentlicht werden wollen oder mit der Nennung von Personenbezogenen Daten. 'Das ist mein Freund Otto, der zieht jetzt in die Schillerstraße und ich helfe beim Umzug, am Wochende wird er 30 und weil er bei der Feuerwehr arbeitet bekommt er einen Feuerwehrkuchen..'
Sowas kann als Privatperson teuer werden aber da müsste Otto direkt selbst klagen. Das geht nicht über Dritte.
Bin ich aber Gewerbetreibender und poste 'hier mein schönes Geschirr für Herrn Müller aus Berlin, damit er mit seiner Hündin Kira auf der Schillerstraße einen tollen Eindruck macht ' kann eventuell wieder ein lustiger Verein mit Abmahnungen kommen. Im Zweifel habe ich irgendein Gewerbe und poste zufällig später meine Freundin beim Eisessen mit Geschirr am Hund und Standort und ein Verein mahnt mich ab wegen Veröffentlichung personenbezogener Daten ab (Standort von angenommener Kundin ) und ich muss erst mal Widerspruch einlegen und nachweisen, dass das keine Veröffentlichung von Kundendaten war oder eine Einwilligung vorliegt. Ob das überhaupt so funktioniert, dass Vereine die Wettbewerbliche Interessen vertreten überhaupt bei Datenschutzverstößen abmahnen dürfen ist aktuell noch nicht eindeutig geregelt weshalb viele Abmahnkanzleien da noch nichts machen. Aber die ein paar wenige haben schon Abmahungen verschickt, obwohl die Rechtslage noch unklar ist.