Beiträge von Laviollina

    Je nach dem wieviel und welcher Windhund da mitgemischt hat, kann es auch passieren, dass es mit Stoppsignal/Abruf vom aufspringendem Wild nie etwas wird. Das muss man so ehrlich sehen.

    Die die behaupten, dass man mit dem richtigen Training alles hinbekommt haben meist keine Erfahrung mit verschiedenen(!) Windhunde gemacht.

    Bei dir kommt ja noch dazu dass dein Hund auch noch auf Spur geht. Wobei dieses Nase in den Wind und sich für Spuren interessieren macht mein Whippet auch.


    Ich würde auch an Schlepp trainieren auf den Wegen zu bleiben und das Stopsignal festigen. Damit erhöchst du die Wahrscheinlichkeit dass es nicht zum Jagen kommt. Ich würde aber nicht kurzfristig damit planen, dass Freilauf in sehr wildreichem Wald funktioniert.


    Hast du nicht freies Feld in der Nähe oder angemähte Wiesen etc? Oder du besuchst mal ein Coursing und schaust ob das eventuell eine Alternative zum Auslasten wäre.

    kannst du nicht bei aller Liebe deiner Schwester sagen, dass du ihren Hund so nicht nehmen kannst?
    Bietet sie wenigstens an danach deine Wohnung zu putzen und hat wirklich keine andere Alternative und wirklich wichtige Termine? Wenn nicht wäre die Sache für mich klar..


    Bei uns läuft es ganz gut. Wir schaffen gerade trotz Läufigkeit knapp zwei Stunden. Wilma hat es geholfen mehr Alltag zu haben und älter zu werden. Pfingsten war ich zwei Wochen komplett zu Hause und konnte viel üben. Die zwei Stunden sind eine enorme Erleichterung weil sie mir an 1-2 Tagen das hin und her Fahren und zahlen der Betreuung sparen. Ich kann wieder einkaufen entspannt, nachdem ich nach dem letzten Rückschritt drei Monate nur vor der Tür saß..

    Einzige Bauchschmerzen im Moment: wir wollen im August endlich die lange verschobene Fernreise machen zwei Wochen. Nach dem letzten Urlaub gab es halt wieder starke Rückschritte, was aber auch daran lag dass ich direkt am ersten Tag danach länger weg musste. Naja ich habe nach dem Urlaub noch vier Wochen frei, um wieder zu üben. Es ist mehr oder weniger auch das einzige Zeitfenster in längerer Zeit wo die Reise möglich ist. Die Hunde wären wie letztes mal bei der Sitterin wo sie eh fast jeden Tag sind.
    Ich denke nach allem was ich an Einschränkungen in Kauf genommen habe werde ich fahren auch weil mein Freund unbedingt weg möchte und es danach min ein Jahr nix wird..

    Oh je.

    Erst mal: Es macht für den privaten Instagramnutzer einen Unterschied. Im Urheberrecht würde er nämlich vom Urheber der Schöpfung abgemahnt werden. Und das passiert hier genau nicht.

    Auf Instagram werden die Leute von Vereinen der Konkurrenz abgemahnt, die das aus Gewinnabsichten machen. Konkurrenz kann hier ein Verein sein in dem irgendwelche Eisdielenbesitzer sind die Gewerbetreibende Abmahnen wenn sie ihren Eisdielenbesuch nicht als Werbung kennzeichnen. Es mahnt eben nicht die betroffene Eisdiele/ der Geschirrhersteller - der sich im Zweifel über den Post freut - selbst.


    So jetzt ist gut @Das Rosilein
    Hier wurde einziges geschrieben was nicht so ganz stimmt, worauf einge hier Angst bekommen haben Dinge zu posten und ich habe nur versucht die Rechtslage zu erklären was ich zumindest nicht kürzer kann ohne ungenau zu werden.

    Das ist auch keine RechtsBERATUNG - die bezieht sich nämlich immer auf einen konkreten Fall. Das war eine Darstellung der RECHTSLAGE. Daran ist auch hier nichts verboten auch wenn es dir persönlich nicht gefällt.

    Auch wenn du der Meinung bist dass es nicht hier her gehört, melde es einem Mod. Es wurde hier diskutiert auch von dir. Nur in kürzer und naja so ungenau dass man wenn man es ließt die falschen Konsequenzen daraus zieht als User der Hündchenfotos postet.

    Jupp ...

    Wenn auf dem Bild das Logo/Name nicht erkennbar ist, dann verstösst Du nicht gegen das Urheberrecht.

    Wenn Du den Namen im Text nicht erwähnst, dann kann man Dir auch keine Werbung unterstellen.

    (Und wenn Du ihn erst im Text erwähnst, wenn Dich jemand fragt, was es für eine Marke ist, dann wirkt es sicherlich auch unverfänglich).

    Sry aber das ist Quatsch bzw gefährliches Halbwissen.


    Urheberrecht greift bei geisigen Schöpfungen zb Bilder, Gemälde, Texte, Musik.

    Produkt-Designs und auch Markennamen werden NICHT durch das Urheberrecht sondern durch das Markenrecht und Design-/Geschmacksmuster geschützt.

    Mit einem selbstgemachten Bild kann man also nicht gegen Urheberrecht verstoßen (außer man fotografiert eine andere geistige Schöpfung wie ein Buch / hat Musik im Hintergrund). Designs von Mode, Möbeln, Produkten sind im Urheberrecht explizit ausgeschlossen und können nur über das Markenrecht geschützt werden.


    Markenrechtlich (!) kann ein Verstoß aus anderen Gründen vorliegen. Zb durch das posten von gefälschter Ware oder bei geschäftsschädigendem Verhalten.
    Da mittlerweile sogar vergleichend Werbung erlaubt ist, darf man sogar etwas negatives inklusive Namen schreiben selbst wenn die Konkurrenz einen bezahlt. Aber nur sofern es sich auf nachprüfbare (!) Fakten bezieht. Also zb "AnnyX Geschirr haben nur verzinkte Schnallen wo hingegen XYGeschirre Goldschnallen haben". Das geht auch öffentlich im Internet. Siehe Urteile zu vergleichender Werbung.

    Das reine private Posten eines Fotos wo das Logo zu sehen ist, ist weiterhin legal!! Problematisch wird es nur wenn man schon mal eine Kooperation hatte und damit als Gewerbetreibender gilt. Dann kann es markenrechtliche (!) Ansprüche geben. Das isimt aber sehr schwierig weil dazu schon geschäftsschädigendes Verhalten vorliegen muss. Also praktisch postest du als Gewerbetreibenden der schon mal eine Kooperation mit Geschirrhersteller Xy hatte Bilder von total verrutschten/gerissenen AnnyX Geschirren. Das durchzusetzen ist juristisch sehr sehr schwer. Ihr könnt also weiter Fotos mit erkennbaren Markennamen posten und werdet weder urheberrechtlich noch durch das Markenrecht vom Herrsteller belangt.
    Schaut euch nur mal einen deutschen Film an wie viele Auto-, Fernseher-, Nahrungsmarken man da sieht. Wenn vorher nicht auf bezahlte Produktplatzierungen hingewiesen wurde ist es das gleiche Prinzip ohne, dass von jedem Müslihersteller die Erlaubnis eingeholt wird.


    Die aktuelle Abmahnwelle kommt aus dem Wettbewerbsrecht. Da fällt man ganz schnell rein wenn man schon einmal Geld für Werbung erhalten hat. Im Wettbewerbsrecht können nur Konkurrenten und Vereinigungen Abmahnen. Leider läuft das ganze aktuell nach einem Schneeballsystem. Heißt Instagramstar A wird abgemahnt und es wird Unterlassung gefordert mit dem Hinweis 'tritt bei uns ein, dann gibt es wenn du wieder aus versehen gegen irgendwas verstößt erst mal nur eine nicht kostenpflichtige Abmahung'.
    Da gerade Kleinunternehmen schnell aus versehen einen Verstoß begehen treten die dann lieber ein und somit kann der Abmahnverein, der jetzt Geschirrnähmutti 1 vertritt, Geschirrnähmutti 2 in deren Namen abmahnen.

    Wenn Du halt schon mal Geld für irgendeine Werbung bekommen hast und dann wieder erkennbar ein Produkt posten sieht da die Konkurrenz (teils unfreiwillig durch den Verein vertreten ohne Einfluss darauf zu haben) einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Werbung nicht gekennzeichnet) und schickt dir kostenpflichtig eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung. ZB weil die Eisdiele markiert ist. Du könntest ja jetzt Kooperationen mit Eisdiele haben. Dagegen kann man natürlich vorgehen aber das kostet.

    Als wirkliche Privatperson ohne ein angemeldetes Gewerbe irgendwo mit (!) hat man Stand heute weder Wettbewerbsrechtlich und auch aus dem Urheberrecht etwas zu befürchten wenn Logos erkennbar sind.

    Da wäre dann aber noch die neue Datenschtzverordnung. Da wäre ich im Moment zurückhaltend mit Fotos von Personen die nicht explizit auf Instagram veröffentlicht werden wollen oder mit der Nennung von Personenbezogenen Daten. 'Das ist mein Freund Otto, der zieht jetzt in die Schillerstraße und ich helfe beim Umzug, am Wochende wird er 30 und weil er bei der Feuerwehr arbeitet bekommt er einen Feuerwehrkuchen..'
    Sowas kann als Privatperson teuer werden aber da müsste Otto direkt selbst klagen. Das geht nicht über Dritte.

    Bin ich aber Gewerbetreibender und poste 'hier mein schönes Geschirr für Herrn Müller aus Berlin, damit er mit seiner Hündin Kira auf der Schillerstraße einen tollen Eindruck macht ' kann eventuell wieder ein lustiger Verein mit Abmahnungen kommen. Im Zweifel habe ich irgendein Gewerbe und poste zufällig später meine Freundin beim Eisessen mit Geschirr am Hund und Standort und ein Verein mahnt mich ab wegen Veröffentlichung personenbezogener Daten ab (Standort von angenommener Kundin ) und ich muss erst mal Widerspruch einlegen und nachweisen, dass das keine Veröffentlichung von Kundendaten war oder eine Einwilligung vorliegt. Ob das überhaupt so funktioniert, dass Vereine die Wettbewerbliche Interessen vertreten überhaupt bei Datenschutzverstößen abmahnen dürfen ist aktuell noch nicht eindeutig geregelt weshalb viele Abmahnkanzleien da noch nichts machen. Aber die ein paar wenige haben schon Abmahungen verschickt, obwohl die Rechtslage noch unklar ist.

    Wir haben einen weißen Schäferhund in der Familie und ich konnte mir nie vorstellen wie sehr ein Hund haaren kann. Ich habe selbst haarende Kurzhaarhunde aber der Schäfer ist eine ganz andere Dimension. Nach jedem Besuch sind überall Haare. Soviel verlieren meine nicht in zwei Monaten.

    Ich nehme an du willst nicht im Verband züchten? In einem Verband bräuchte der Rüde eine Zuchtzulassung, dazu müssen je nach Rasse eine kleine Anzahl von Ausstellungen besucht werden und der Hund ein bestimmtes Ergebnis erzielen. Wenn dann ein eingetragener Züchtet deinen Hund als Deckrüden einsetzen möchte kannst du das tun und die Welpen bekommen Papier.


    Außerhalb eines Verbandes vermehren darf jeder. Die Welpen bekommen dann allerdings keine Papiere. Da kann es nur Probleme mit dem Finanzamt geben wenn man seine Einkünfte aus dem Deckgeschäft nicht angibt. Auch könnte sich dein Hund dabei Krankheiten oder Verletzungen einfangen.

    Ich würde sie erst mal ankommen lassen und eins zwei Wochen gar nichts machen in der Hinsicht. Das verfolgen wird aus Unsicherheit sein.

    Einen so ängstlichen Hund bitte auf keinen Fall maßregeln.

    Langfristig musst du das verfolgen verhindern, gerade wenn der Hund auch das alleine bleiben lernen soll. Ich würde einfach in einer Zeit kleine Absperrung aufbauen, so dass sie dir zb nicht mehr in Küche und Bad folgen kann oder so. Irgendwann dann immer Tür zu in bestimmten Räumen. Dann sollte es nach und nach aufhören, wenn es das nicht sowieso schon tut wenn sie erst mal sicherer wird in der Wohung und mit dir.