Unter Umständen gibt es eine Anzeige. Würde ich zumindest machen, wenn es mein Hase gewesen wäre. Ob das dann Folgen hat wie Wesenstest weiss ich nicht, kommt wohl auf die Gemeinde drauf an. Wobei ich mal vermute, dass ihr den Hund laut Tierheim Vertrag noch gar nicht hättet ableinen dürfen? Steht ja meistens drin, dass der Hund die ersten 4-6 Wochen an der Leine bleiben muss. Das wäre dann natürlich schon bedenklich.
Ich denke nicht, dass ich einen 8 jährigen mit einem grossen Hund spazierengehen lassen würde, wenn ich weiss, dass dieser Jagdtrieb hat und dann im Zweifel von einem Kind nicht gehalten werden kann.
Dass Hunger die Ursache war, glaube ich nicht.