Nun, ich bin kein so großer Experte als dass ich mir ein Urteil über die gemachten Fehler erlauben möchte. Ich fand manches allerdings auch recht "sonderbar". Richtig stutzig macht mich aber das Halsband bei 32:49. Ist das so ein Sprüher oder ein Tak?
Beiträge von Frank180671
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Ganz Spitztypisch bevorzugt Madame in letzter Zeit höher gelegene Beobachtungspunkte...
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Also ich finde zwar auch das man sich mit dem Thema auseinander setzen sollte, bevor man sich einen Hund zu legt, aber ich finde auch das man jemanden nicht anfeinden sollte, nur weil ers vergessen oder nicht gemacht hat.
Also zum Thema:
Es kann gut möglich sein, dass sie wie die anderen schon sagen Scheinträchtig ist, um sicher zu gehen würde ich dir einen TA besuch wirklich ans Herz legen. Es können auch viele andere Dinge sein und manche Hündinnen haben bei der Scheinträchtigkeit richtige Probleme. Wenn dir ein Verändertes Verhalten schon auffällt würde ich sie wirklich nicht mehr "beobachten" sondern vorsichtshalber zum TA gehen, bei meiner TA kostet ne Untersuchung zwischen 20-30 Euro ich denke das sollte mal drin sein, damit man sicher ist.
Bravo.
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Nun, daß der Tornjak aus der Tötung kommt und nun Vater ist, macht mich nicht sprachlos.
Warum auch, es ist völlig egal, wo her die Hunde kommen, mich stört ausschließlich die Vermehrerei.Aber selbst hier, angesichts brechend voller Tierheime, wird das verteidigt.
Und das macht mich sprachlos (fast jedenfalls).
Gaby und ihre schweren Jungs
Nun, ich denke das verteidigt hier nicht wirklich jemand. Vermehren ist schlecht und HSH Vermehrungen meinetwegen noch schlechter. Da gibt es keine Diskussionen .
Aber mal im Ernst, rechtfertigt der Privatverkauf von Welpen (und danach sieht es bisher aus) eine Anzeige bei den Behörden? Ich möchte als Hundehalter ernstgenommen werden und mich nicht lächerlich machen. Und mir ist Denunziantentum eben nicht Wurst. Genauso wenig wie Tierquälerei, Intoleranz oder Gewalt gegenüber Schwächeren. Und wir als Hundehalter fordern oft und gerne Toleranz und Verständnis für uns und unsere Hunde. Da kann ich es nicht verstehen zu was für Mittel hier teilweise geraten werden! Nochmal, für mich ist kein Anzeichen ersichtlich das es hier um eine gewerbsmäßige Vermehrung geht. Und solange gehe ich hier von einer Familie aus, deren Hündin dummerweise geschwängert wurde. -
„Vermehrung“ ist schlecht. Da sind wir uns alle einig.
Aber man sollte die Verhältnismäßigkeit stets im Auge behalten. Jemanden beim Finanzamt melden oder anderwärtig anzeigen, weil er Welpen bekommen hat, riecht für mich sehr nach Denunziantentum. Auch verstehe ich nicht was einen an der Situation jetzt sooo sprachlos macht? Klar, Vermehrung = Böse, Zucht = Gut, aber wenn mich der Verkauf von jedem Mischlingswelpen sprachlos macht, würde ich stumm durchs Leben laufen. Und ob der Hund aus einer Tötungsstation kommt oder nicht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle denn einen gewerbsmäßigen Hintergrund kann ich hier nicht erkennen -
Vorne weg: Ich bin kein Cäsar Milan Fan. Aber eine Sache muss sich jeder hier vor Augen führen, und auch verstehen!
In den USA werden Hunde in Tierheimen durchschnittlich nach 2 Wochen getötet. ACHTUNG: Ich sagte Durchschnittlich! Ich war in einem animal shelter in Florida wo die Tiere teilweise sogar bereits nach 7 Tagen getötet wurden. Es gibt auch andere Heime, meist private, wo die Fristen länger sind. Wenn Platz ist.
Und wenn ich sage töten meine ich nicht einschläfern. Teilweise werden die Tiere auf grausamste Art vergast, erschossen oder anders getötet. Das sind Fakten, und wer das abstreitet hat schlicht keine Ahnung von den Verhältnissen in den USA.
Wenn ich Hund wäre und die, zugegeben bescheidene, Wahl hätte zwischen einigen Wochen Training mit CM, oder den qualvollen Tot in der Gaskammer, bräuchte ich nicht länger überlegen als meine Nala braucht wenn sie ein Stück Fleischwurst inhaliert...
In dem Umfeld betrachte ich die Arbeit von CM ein wenig differenzierter.
Zumal ich die Arbeit der Milan Foundation gar nicht so schlecht finde….
mfG
Frank -
Meine wird einmal die Woche gebürstet. Allerdings hat sie nicht sooo eine dichte Unterwolle. Alle 2 Tage bürsten finde ich auch zu viel.
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Was mir hier wirklich stört sind solchen Aussagen wie „Ich würde den Hund einfach behalten“. Ich denke wenn der Hund nicht geschlagen oder gequält wurde hat die Vorbesitzerin durchaus das moralische Recht nach 24 Stunden auch zu erkennen dass sie einen Fehler begangen hat und ihr Tier zurück will. Mit welchem Recht will man ihr das denn abschlagen? Ich jedenfalls würde bei dir vor der Türe stehen und mein Tier zurückfordern.
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Nun, die Rechtslage sieht so aus:
Dass Verträge einzuhalten sind, gilt auch für die Schenkung und so ist auch die Zuwendung, wenngleich sie unentgeltlich ist, dauerhaft wirksam. Nur in wenigen gesetzlich normierten Fällen, kann sich der Schenker von seinem Versprechen lösen. Ist die Schenkung noch nicht vollzogen aber aufgrund der notariellen Beurkundung wirksam, so kann er die Erfüllung seines Versprechens verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist. Es zu erfüllen, ohne dass sein angemessener Unterhalt oder die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten gefährdet wären (sogenannten „Einrede des Notbedarfs“ § 519 BGB).Ebenso kann der Schenker die Vollziehung verweigern, wenn der Beschenkte sich weigert, die gemachten Auflagen zu erfüllen.
Ist die Schenkung bereits vollzogen muss der Beschenkte die Sache nach Aufforderung des Schenkers wieder an ihn herausgeben, wenn er die gemachten Auflagen nicht vollzieht. Trifft es den Schenker besonders hart und ist er außerstande seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder seine unmittelbaren Unterhaltspflichten zu erfüllen, so kann er die Herausgabe des Geschenkes verlangen. Der Beschenkte darf das Geschenk behalten, soweit er den zum Unterhalt erforderlichen Betrag zahlt. Der Rückforderungsanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schenker vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Bedürftigkeit herbeigeführt hat oder seit Vollzug der Schenkung zehn Jahre verstrichen sind.
Unabhängig vom Zeitablauf darf der Schenker sein Versprechen widerrufen, wenn sich der Beschenkte durch schwere Verfehlungen gegen ihn oder nahe Angehörige als grob undankbar erweist. Beispielhaft seien hier körperliche Misshandlungen, schwere Beleidigungen (OLG Köln, Beschluss vom 19. 3. 2002, Az.: 11 W 19/02), sofortiges Räumungsverlangen aus geschenktem Haus oder ein grundloser Betreuungsantrag für den Schenker (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. 1. 1998, Az.:- 22 U 56-97
ABER: Gerade wenn es um Dinge mit einem hohen emotionalen Wert (Haustiere), und einem kurzen Zeitablauf geht, wir ein Gericht vermutlich für sie entscheiden. Und der Faktor dass ihr verbliebender Hund gesundheitliche Probleme bekommen hat, ist auch noch erschwerend.
Einfach aussitzen ist der falsche Weg. -
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Ich meine, ich lasse unsere nie zu Hunden an der Leine, es sei denn die Besitzer geben ihr Okay und ich möchte das dann selber auch.
Das ist das einzig richtige. Ohne wenn und aber. Ich, als Besitzer, entscheide ob mein Hund und ich mit anderen Hunden und deren Halter in Kontakt treten. Im Moment üben wir im online Betrieb dass Nala auf Kommando neben mir sitzen oder liegen bleibt, egal ob Hund, Katze, Maus an uns vorbei rennen also ´bei hohen Reizen. Und es kommt immer wieder vor dass die Übung scheitert weil unangeleinte Hunde meine Kleine bedrängen. Ich hasse so etwas und in letzter Zeit mache ich das den anderen Besitzern mehr als deutlich.