Suesser Hund :)
Der Anzeigentext und die Fotos wuerden mich an Deiner Stelle vorsichtig werden lassen. Das koennte ok sein, koennte aber auch kapital nach hinten losgehen.
Zuerst mal wuerde ich klaeren, mit wem Du es da ueberhaupt zu tun hast. Pflegestelle hoert sich so an, als stuende da eine Tierschutzorganisation dahinter. Gleichzeitig scheint diese Pflegestelle aber recht autonom zu entscheiden, was mit dem Hund passieren soll. Der Anzeige nach zu schliessen sind die Vorbesitzer nicht ganz so serioes, aber das waere fuer mich noch kein Ausschlusskriterium. Nur muesst Ihr Euren Teil der Verpflichrung umso vorsichtiger abklaeren.
Dann - ganz wichtiger Punkt, ohne den ich mit den Vorbesitzern nicht mal verhandeln wuerde - Rassegutachten. Steht bei Deiner Liste weiter hinten, sollte aber ganz ganz vorne stehen. Im Text steht "sieht aus wie Pit/Staff ;)". Ist zwar mit ";)", ist aber leider gar nicht witzig. Das ist hier der entscheidende Punkt - wird der Hund als Kat.1 oder Kat.2 eingestuft? Fuer einen Kat.1 Hund bekommt man in Bayern praktisch keine Genehmigung, ein Kat.2 Hund laesst sich mit Auflagen ganz gut halten. Das Rassegutachten muss von einem staatlich vereidigten Sachverstaendigen erstellt werden, nur das ist im Zweifelsfall rechtsgueltig. Manchmal will das Ordnungsamt bei einem so jungen Hund auch noch ein zweites Gutachten, wenn er ausgewachsen ist.
Wo kommt der Hund denn urspruenglich her und wie kommt es, dass er in Bayern lebt ohne Gutachten? Aus dem Ausland? Dann waere es fahrlaessig von Der Organisation, ihn ohne Rassegutachten zu importieren. Es gibt in Bayern auch einen geradezu beruechtigten "Zuechter", der solche angeblichen Kat.2 Mischlinge produziert. Viele der neuen Besitzer fallen dann aus allen Wolken, wenn das Amt es nicht ganz so sieht.
Wenn der Hund also nachweislich per Rassegutachten Kat.2 ist, dann koennt Ihr Euch um den Rest kuemmern, also Halteerlaubnis, Fuehrungszeugnis, Wesenstest etc. Fuer die Halteerlaubnis ist das zustaendige Ordnungsamt zustaendig. Die werden Eure Zuverlaessigkeit ueberpruefen, und den Wesenstest anordnen. Auch der muss bei einem jungen Hund erst vorlaeufig gemacht werden und dann (ich glaube, in Bayern z. Zt. mit 18 Monaten) endgueltig. Evtl besteht ja die Moeglichkeit fuer Euch, mit dem Hund einen Wesenstest zu machen, waehrend er noch bei den Vorbesitzern lebt. Dann wuesstet Ihr, woran Ihr seid. Ein Hund der Kat.2 ohne bestandenen Wesenstest gilt in Bayern als gefaehrlich.
Ganz ganz wichtig ist auch, dass Ihr Euch bei der Gemeinde erkundigt, wie hoch die Hundesteuer ist. In vielen Gemeinden werden Hunde mit bestandenem Wesenstest wie normale Hunde besteuert, aber das ist nicht immer so. Manchmal kosten auch Kat.2 Hunde bis zu 1000 Euro (gab es kuerzlich erst ein Gerichtsverfahren dazu im Kreis Garmisch).
Mein erster Gang waere also zur Gemeinde und zum Ordnungsamt, um zu wissen, woran Ihr seid. Dann wuerde ich ein Rassegutachten erstellen (lassen) bevor Ihr den Hund uebernehmt. Ob Ihr das zahlt oder der Vorbesitzer muesst Ihr verhandeln.
Dann der ganze Rest.