Beiträge von Regula

    Ich kann Jessica und die anderen durchaus verstehen, vor allem wenn jemand nie einen unverträglichen Hund hatte. Natürlich geht man nicht mit seinem Hund spazieren und denkt sich bei jedem angeleinten Hund "oh mein Gott, der könnte meinen Hund töten".
    Aber man geht als Halter eines unverträglichen Hundes auch nicht raus und denkt sich jedesmal "oh Gott, heute tötet mein Hund sicher einen anderen."
    Jeder hat das Gefühl, seinen Hund soweit im Griff oder gesichert zu haben (oder "passiert schon nichts"), sonst wäre halbwegs entspanntes Spazieren ja gar nicht möglich.

    Neeeeeeein! Nicht schließen!!! Haltet euch doch einfach mal ein bisschen zurück!

    Ich fühle mit der TE. Ich finde, das kann, wenns ganz blöd läuft, jedem passieren (egal ob der Hund vorher auffällig war oder nicht) und möchte wissen, was denn jetzt tatsächlich auf kombi2 und ihren Hund zukommen kann!


    Ich bin kein Jurist, kenne mich aber ein bisschen mit den Hundeverordnungen aus.
    Ich denke, erst mal muss man trennen zwischen der Schuld des Halters und der Einstufung als gefährlicher Hund.

    Die Halterin kann (Mit)Schuld haben, ohne dass der Hund als gefährlich eingestuft wird. Dann würden entstehende Kosten wie z.B. Tierarztkosten, Einäscherung etc wahrscheinlich von der Haftpflicht der TE übernommen werden und fertig.

    Auf einem anderen Blatt steht, ob der Hund vom OA als gefährlich eingestuft wird und somit unter die Gefahrhundeverordnung NRW fällt (im Sinne der 20/40 Regelung tut er das eh schon).
    Meiner Meinung nach ist das nicht gegeben, wenn es stimmt, dass der Hund wirklich nicht zugebissen hat, denn in der Verordnung geht es explizit um.Hunde, die durch Beissen andere Hunde verletzt haben.
    Falls die Patho doch ergibt, dass der Hund durch Beissen verletzt wurde, kann der Hund der TE als gefährlicher Hund eigestuft werden und es gelten damit Vorschrifen wie für Listenhunde (Erlaubnispflicht, Leinen- und z.T. Maulkorbpflicht, Sichern des Grundstücks, jeder, der den Hund führt muss Sachkunde haben, erhöhte Steuer in manchen Gemeinden etc).

    Was dabei möglicherweise haarig werden könnte ist die Erlaubnispflicht. In NRW muss man für die Erlaubnis, einen gefährlichen Hund zu halten, berechtigtes Interesse nachweisen. Einen Hund aus dem TH zu übernehmen ist z.B. berechtigtes Interesse, die Übernahme von Privat nicht. Ob die TE berechtigtes Interesse hat, den Hund weiter zu halten, ist ggf vom OA zu klären.

    Falls es wirklich dazu kommt, dass eine Einstufung als gefährlicher Hund zur Debatte steht, würde ich mich anwaltlich beraten lassen. In dem Zusammenhang wird unter Listenhundhaltern immer der RA Lars Weidemann empfohlen.

    Der Hund ist und bleibt ein Raubtier und von

    daher können solche Situationen jederzeit
    und jeden passieren.


    Das ist ja jetzt mal totaler Quatsch. Erstens hat das mit Raubtieren gar nichts zu tun (Pferde sind z.B. keine Raubtiere und können einander trotzdem mit Tritten umbringen) und zweitens leben wir nun mal in einer Gesellschaft, in der das Töten anderer Hunde nicht akzeptabel ist, und in der man als Halter für die Aktionen seines Hundes grade stehen muss.

    Es ist wohl für die Meisten ein Unterschied, ob da ein anderer Hund oder ein Beutetier getötet wurde. Dafür muss man nur die Antworten in diesem Thread mit dem von vor ein paar Wochen vergleicht, bei dem zwei Hunde aus dem Auto gesprungen sind und ein Reh getötet haben. Dort gab es deutlich mehr Sympathien für die Halterin.

    Als ehemalige Halterin eines Hundes, der mit Beschädigungaabsicht auf andere Hunde los ist, kann ich Deine Situation gut verstehen. Bei dem einen Vorfall, der uns passiert ist, haben wir letztendlich "nur" Tierarztkosten gezahlt, aber es hätte auch anders ausgehen können. Bei uns war es damals so, dass die Besitzer des anderen Hundes trotz Allem recht dankbar waren, dass ich mich gemeldet und klar gemacht habe, dass mir das nicht egal ist, und dass ich pro-aktiv Vorschläge gemacht habe, wie ich meinen Hund in Zukunft besser sichere. Die Besitzer des anderen Hundes haben dann von einer Anzeige beim OA abgesehen. Ob das auch so gewesen wäre, wenn der andere Hund gestorben wäre - keine Ahnung. Wahrscheinlich nicht.

    Ich weiss, dass immer wieder geschrieben wird "dann muss man halt seinen Hund ordentlich sichern", aber ich weiss auch, dass das eher theoretischer Natur ist. Es scheint mir, als sei sich die TS gar nicht bewusst gewesen, dass der Hund so viel Schaden anrichten kann/will. Es gibt ja doch noch einen Unterschied zwischen Unverträglichkeit und so einem Vorfall.

    In welchem Bundesland ist das denn passiert? Je nachdem ist das Verletzen und Töten anderer Tiere in der Gefahrhundeverordnung des Bundeslandes geregelt. Meistens ist dabei der Schaden entscheidend, den der Hund verursacht hat, egal ob er an der Leine war oder nicht.

    Ich würde auf jeden Fall eine Patho machen lassen. Klar können auch Verletzungen tödlich sein, die von aussen fast nicht zu sehen sind - z.B. ein Milzriss, eine kollabierte Lunge, oder ein Genickbruch. Es kann aber sein, dass schon eine (nicht erkannte) Grunderkrankung vorlag.

    Das Hauptinteresse der meisten Vermieter ist, dass die Miete puenktlich bezahlt und die Wohnung pfleglich behandelt werden, und dass es keinen Aerger unter den Mietern gibt.

    Ich wuerde also diese Punkte abdecken. Ich weiss nicht, wie lange Du schon dort wohnst, aber es ist sicher von Vorteil, wenn Du Dich bisher als guter Mieter hervorgetan hast.
    Ich wuerde Optionen einer Haftpflichtversicherung abklaeren, und konkrete Vorschlaege machen, wie Du mit moeglichen Risiken umgehst - z.B. Teppiche auslegen, um das Parkett nicht zu zerkratzen.
    Ich wuerde mir auch ueberlegen, ob Du z.B. vorschlaegst, statt einem Welpen einen Hund zu uebernehmen, der schon stubenrein ist und erfahrungsgemaess allein bleiben kann, ohne die Wohnung zu zerstoeren und das Haus zusammenzubellen.
    Die anderen Mieter zu fragen ist auch eine gute Idee.

    Ich denke, ein Vermieter ist eher positiv gestimmt, wenn er merkt, dass der Mieter seine Bedenken ernst nimmt als wenn der Mieter versucht, mit Gewalt die Hundehaltung durchzusetzen.

    Ich würde auch nix zahlen (hab ehrlich gesagt nur den Kopf geschüttelt, als ich das las)

    Erstens hast Du ja den Schaden nicht verursacht und zweitens ist das Berufsrisiko, insbesondere weil er von Euch für die Aktion ja wohl auch noch Geld verlangt hat.

    Da wünscht man sich manchmal echt einen vernünftigen Paragraphen 11, der solche Dinge mitregelt.

    Wenn es mein Bild wäre würde ich es glaube ich am Hintergeund orientieren / grade richten (Übergang von der grünen Wand zum hellen Boden, Latten in der grünen Wand) und dann so dicht beschneiden, dass die Ober- bzw Unterknte der Zaunbretter nicht mehr zu sehen ist.

    Also ohne Pfosten für mich...

    "Irgendwelche amerikanischen Musher" ist der Alaskan Malamute Club of America (und die International Sled Dog Racing Association). Und nachdem Alaska ja ein amerikanischer Bundesstaat ist, also der Rasseclub des Herkunftslands des Malamute...

    Ist schon klar, dass Schlittenhundrennen und WP nicht das Selbe sind. Aber "die Schlittenhunde bitte da raus lassen" finde ich etwas seltsam. Die Halter von Bull & Terrier Rassen haben den Sport nicht "erfunden", sondern erst sekudär "angeeignet", weil die Hunde besonders gut darin sind und weil sie ein neues, legales Wirkungsgebiet brauchten.

    Ob das nun gut oder schlecht ist, keine Ahnung. Ich bin kein Musher und habe keine Schlittenhunde (obwohl die hier in Kanada im Winter schon fast zum Landschaftsbild gehören).

    Ansonsten war ich gerade dabei, ein Posting über "form follows function" zu schreiben, aber Quarus war schneller. Ich denke, wir können uns wohl alle drauf einigen, dass alle Formen von Sport (oder Arbeit) mit Tieren so betrieben werden können, dass sie nützlich oder schädlich sein können.
    Ich finde, " ursprüngliche" Arbeit wird oft etwas romantisch verklärt. Wenn man Tiere wirklich für die Arbeit braucht, so wie die Amish ihre Pferde oder (z.T.) die kanadischen First Nations ihre Hunde, oder meinetwegen auch Hunde zum Holzrücken, dann ist das primäre Interesse das Resultat. Am Ende des Tages muss das Feld bestellt sein, oder der Schlitten/Wagen von A nach B gezogen sein, oder der Baumstamm aus dem Wald gezogen sein. Die tägliche Arbeit mit dem Tier kann(!) als Auswirkung haben, dass sich eine besondere Bindung mit dem Tier daraus ergibt. Es gibt aber auch Leute, die die Tiere verheizen.

    Unsere Hunde haben den grossen Luxus, dass sie nichts mehr leisten MÜSSEN. Wieviel ein Hund tut ist entweder vom Ehrgeiz des Besitzers abhängig, oder z.B. als Leistungsnachweis für Hunde, die für eine bestimmte Zuchtrichtung vorgesehen sind. Ich für meinen Teil finde es richtig, dass über eine Ersatzdisziplin auf Leisung selektiert wird und nicht nur auf "Gesellschaftshund". Und Selektion heisst nun mal, dass nicht jeder Hund das kann...
    Ich freue mich an den Eigenschaften, die meine Hunde rassebedingt mitbringen, die über viele Generationen von Selektion auf eine bestimmte Leistung zustande kamen. Ich würde es auch gern sehen, wenn das erhalten bliebe.