Also mal rein vom logischen versteh ich eure Bedenken, aber wieso sollte man denn einen Amstaff der offenbar viel Geld kostet, als einen WeimaranerBoxerMix verkaufen? Für viel weniger?
Ein blauer AmStaff ist nicht wertvoll. Dilute zu vermehren ist wirklich einfach (hält sich an sehr einfache genetische Regeln). Meine Hündin war ein richtiger "Wegwerfhund" und hat mit Tollwitimpfung und Kastration $80 im TH gekostet.
Gäbe es nicht die Möglichkeit, den Hund ins Tierheim zu geben und ihn mit einer großzügigeren Spende dort zu reservieren, bis man selbst alle Formalitäten erledigt hat und dann mit berechtigtem Interesse den Hund da wieder zurück nimmt?
Nein, durch die unerlaubte Haltung gilt man beim OA als unzuverlässig, und die Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für die Haltegenehmigung.
Da sich hier ja einige auskennen, könnte man aus der Sache (vorläufig) wieder herauskommen, wenn man den Hund an Familie/Bekannte in anderen Bundesländern verkauft und den Hund erstmal bei denen unterbringt?
(Natürlich vorausgesetzt im anderen Bundesland ist die Haltung von Kampfhunden erlaubt.)Dass man dann evtl eine Anzeige kassiert ist die eine Sache, aber evtl könnte man den Hund so erstmal aus der Schusslinie bringen.
Oder was würde mit dem Hund dann passieren? Wird er dann trotzdem beschlagnahmt, obwohl er in einem anderen Bundesland ist das die Haltung von Kampfhunden erlaubt?Was wird dir denn eigentlich genau unterstellt? Dass er ein reinrassiger Staff ist oder "nur" ein Staff-Mix? Mit 8 Monaten müsste man ja schon recht gut erkennen, wenn er tatsächlich ein reinrassiger Staff ist.
Wird das gleich gehandhabt, ist es egal ob reinrassiger Staff oder Staff Mix?
Im Prinzip ist es nicht legal, den Hund während des laufenden Verfahrens beim OA woanders hin zu verbringen. Das ist auch der Grund, warum solche Hunde eingezogen werden - weil die zu oft einfach "weg" sind.
Die meisten Ordnungsämter gehen dem aber oft nicht weiter nach, solange der Hund aus ihrem Landkreis dauerhaft verschwindet.
Es macht nur im Saarland einen Unterschied, ob der Hund reinrassig oder ein Mix ist, in RLP nicht.
@Einstein51 Bei der Haltung von Listenhunden ist die Beweislast umgekehrt. Da muss bei einer Vermutung, dass jemand unerlaubt einen Listenhund hält, der Halter den Beweis erbringen, dass es keiner ist.
Ob der Halter den Hund unbewusst gekauft hat oder nicht ist absolut egal. Das kann man unfair finden, aber solche Geschichten passieren ständig.
Wenn Du tatsächlich versuchen willst, den Hund weiter zu halten, dann ist das korrekte Vorgehen Anwalt und Rassegutachten.