Welche Beweise wären denn zulässig, dass mein Hund kein Listi ist, wenn ich die Eltern nicht kenne?
Reicht da tatsächlich ein Gutachten? Wie genau und zuverlässig ist dieses?
@Mikkki Interessanter Gedanke!
Ein Gutachten eines staatl. vereidigten Sachverständigen.
@Einstein51 Prinzipiell dürfte das OA bei Verdacht auch von Dir verlangen, dass Du den Beweis erbringst, dass Dein Königspudel kein Listenhund ist. Der Beweis wäre halt nur in Deinem Fall sehr einfach zu erbringen.
Das passiert bei "normalen" Hunden auch ständig, z.B. beim Mini Bullterrier oder wenn ein Hund als Boxermix gemeldet wird. Da kommt auch erst das OA an und verlangt, dass man beweist, dass der Hund wirklich das ist was der Halter behauptet.
Wenn der Halter Papiere hat ist die Haltung legal, auch wenn ein MiniBulli z.B. grösser ist als im Standard vorgesehen. Ein Hund muss nicht 100% dem Rassestandard entsprechen, solange er eben Papiere eines seriösen Vereins hat. Dabei müssen explizit auch Papiere eines seriösen Dissidenzvereins anerkannt werden, der VDH hat da kein Monopol (ist z.B. bei American Bulldog und OEB sehr wichtig).
Hat der Hund keine Papiere muss per Gutachten eines staatl. vereidigten Gutachters geklärt werden, um welche Rasse/Mischung es sich handelt. Das ist natürlich nicht immer 100% richtig, aber so ist es nun mal geregelt. Nach dem Rassegutachten kann das OA ggf. Auflagen machen oder die Haltung verbieten.
In vielen seriösen THen werden z.B. nach Listenhund aussehende Hunde wie Bullterriermischlinge, oder Cane Corse- Mischlinge, nur mit Gutachten vermittelt. So ist der Fall eindeutig geklärt.
Es wurden aber wohl auch schon Gutachter aus dem Verkehr gezogen, die eindeutig zu "gutmütig" entschieden haben.
Auf der Kehrseite ist es aber absolut nicht legal, dass OA-Mitarbeiter (die keine Gutachter sind) selbst über die Rasse entscheiden, oder den Hund z.B. zum Vermessen (im Fall von Minibullis) einbestellen. Wird aber immer mal wieder seitens des OA versucht...
Das Einziehen von Hunden ist prinzipiell unabhängig von diesem Verfahren. Einziehen kann das OA, um eine akute Gefahr abzuwenden oder das Verbringen des Hundes woandershin zu verhindern. Nicht jeder Hund wird eingezogen, wenn es unklar ist, um welche Rasse es sich handelt. Der Halter hat oft die Möglichkeit, z.B. beim OA Papiere vorzulegen oder auch ein Gutachten einzuholen, während der Hund beim Halter bleibt. Kommt ein bisschen auf die Gemeinde an.
Wird der Hund tatsächlich eingezogen und kommt ins Tierheim darf er auch dann nicht einfach weitervermittelt werden. Der Halter bleibt erst mal.weiter der Eigentümer, das Tierheim bewahrt ihn nur auf. Der Halter hat dann die Möglichkeit, den Beweis zu erbringen, dass es sich um eine rechtmässige Haltung handelt (z.B. weil es kein Listenhund ist), oder ggf auch vor Gericht gehen. Solche Verfahren können sich aber z.T. monatelang hinziehen, und während dieser Zeit ist der Halter verpflichtet, Tagessätze für die Unterbringung seines Hundes im TH zu bezahlen.
Viele Halter geben deshalb die Hunde "freiwillig" ab, weil sie den Hund einen monatelangen TH-Aufenthalt ersparen möchten und auch aus finanziellen Gründen.