Beiträge von Regula

    Die Akutimpfung nach einem Biss ist eine Kombination aus passiver und aktiver Impfung.
    Die passive Impfung sind Antikörper, die meistens aus Pferdeserum gewonnen werden. Das hat den Vorteil, dass es sofort schützt, bietet aber keinen andauernden Schutz. Immunglobuline sind in der Herstellung sehr teuer und die Verfügbarkeit ist begrenzt, weil man die nicht in Zellkultur produzieren kann. Deshalb ist die Impfung nach Biss so teuer.

    Die "normale" präventive Impfung für Risikogruppen (Jäger, Förster, Tierärzte etc) ist nur eine normale aktive Impfung mit Totimpfstoff (aus der Zellkultur) und deshalb billiger.

    Darf ich fragen was das kostet ?Ist ja keine Kassenleistung.


    Die Serie (dreimal Impfen an den Tagen 0, 7 und 21) hat wenn ich mich recht erinnere so irgendwo zwischen 250/und 300 € gekostet. Ist bei mir allerdings schon 10 Jahre her. Bei mir hat das die Krankenkasse übernommen, weil ich Fledermauskontakt an der Arbeitsstelle hatte.
    Ich habe diesen Sommer den Titer bestimmen lassen und der ist immer noch gut (7,5 IU)

    Wenn Du es so hören willst:

    Ja, es ist gut möglich, dass die Impfung Deines Hundes länger anhält als drei Jahre.
    Ja, das Risiko, dass Dein Hund an Tollwut erkrankt oder mit einem tollwütigen Tier in Kontakt kommt ist Gott sei Dank in Deutschland recht gering.
    Nein, es gibt keine Impfpflicht in Deutschland. Wenn Du nicht reisen willst kannst Du also machen, was Du willst.

    Aber, auch wenn das Risiko gering ist, falls doch irgendwann der Ernstfall einreten sollte ist es egal, wie gut Du Dich auskennst. Dann gilt das, was in der Tollwutverordnung steht.

    Da magst du Recht haben. Lässt du dich auch gegen Tollwut impfen? Regelmäßig?
    Nur mal zur Verständnis, bitte nicht persönlich nehmen, hast du dich auch gegen die Vogelgrippe seinerzeit impfen lassen? Ich meine vor paar Jährchen als der Medienrummel so groß war und Dtl. sich mit Impfungen eingedeckt hat?


    Ja, ich bin gegen Tollwut geimpft.

    Gegen "Vogelgrippe" gab es nie einen zugelassenen Impfstoff, aber es gibt genug Leute, die sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

    Mann, Du bist aber auch ein Schlaumeier.

    Begriffsbestimmungen der Tollwutverordnung - Paragraph 1 - definiert den gültigen Impfschutz. Schreibe vom meinem Telefon, habe also keine Lust, das hier abzutippen, aber Du kannst es ja selbst nachschauen. Gültige Tollwutimpfung ist, wenn der Hund je nach Zulassung des Impfstoffes alle 1-3 Jahre nachgeimpft wird. Eine längere Zeitdauer ist auch mit Titer keine gültige Impfung.

    Jetzt sag mir bitte, wenn ich alle 5 Jahre den Titer überprüfen lasse und der so hoch ist das eine Impfung gar nichts bringen würde, schütze ich dann meinen Hund nicht ?


    Nein, vor dem Gesetz nicht, ist in den Begriffsbeatimmungen der Tollwutverordnung nachzulesen.

    Zum Einen ist nach fünf Jahren die Impfung schon mindestens zwei Jahre abgelaufen, Dein Hund ist also mindestens zwei Jahre ohne gültigen Impfschutz. Zum Anderen fällt der Impftiter nicht linear ab, Du kannst also nicht davon ausgehen, dass bei einem Titer X die Impfung noch weitere fünf Jahre hält.

    Beim Menschen wird das so gehandhabt, dass ab zehn Jahren nach der Impfung jährlich der Titer kontrolliert wird und nachgeimpft wird, wenn er abfällt.
    Beim Hund wird das nicht so gehandhabt.

    Es ist wie True Type es sagt. Ich lebe auch in einem nicht tollwutfreien Land, und es ist kein gutes Gefühl, wenn man bei jedem totgefahrenen Skunk, bei jedem Waschbären, jedesmal, wenn der Hund Wildtierkontakt hat, an Tollwut denken muss.

    Und ja, ich bin auch gegen Tollwut geimpft (weil ich auch mit Wildtierproben gearbeitet habe). Wird beim Menschen ca. alle zehn Jahre gemacht, sind also über die gesamte Lebenszeit mehr Impfungen als beim Hund.

    Ich versteh das Problem nicht ganz. Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, und gesetzlich streng geregelt. Es ist auch eine der grossen Erfolgsgeschichten, wie in Deutschland eine schlimme Zoonose durch Präventions- und Kontrollmassnahmen eingedämmt wurde.

    2005 wurde die Gültigkeit vieler Impfstoffe von einem auf drei Jahre verlängert, es geht also um vier bis fünf Impfungen in der gesamten Lebenszeit des Hundes. Das wird wohl weder einen Besitzer finanziell noch den Hund gesundheitlich ruinieren (und der TA stösst sich daran auch nicht gesund).
    Wieso kann man das nicht einfach respektieren und den Hund gültig impfen lassen?

    Tollwutverordnung, Unterabschnitt 2, Paragraph 7

    (1) [...] Bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie [die Behörde] die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.

    (2) Abweichend von Abs 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn [...]
    2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

    Paragraph 9

    Für Hunde und Katzen ordnet die zustänsige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.

    und

    (3) Abs 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter gültigem Impfschutz standen. [Da nur Beobachtung]