Beiträge von Regula

    Irgendwie ist es ja aber doch ruhiger geworden und man liest weniger über "Kampfhundattacken".
    Ist es kein Modethema mehr oder haben die "Hundegesetze" sogar was gebracht?


    Überall, wo überhaupt Beisstatistiken geführt werden wird deutlich, dass seit Einführung der Listenhundegesetze (ist ja mittlerweile immerhin schon 15 Jahre her) zwar deutlich weniger Listenhunde gemeldet werden, aber keinerlei Rückgang der Häufigkeit und Schwere von Beissunfällen.
    Neulich war dazu in der NZZ ein grösserer Artikel - der Kanton Zürich hat seit 2010 eines der schärfsten Hundegesetze, dort ist die Anzahl der Beissvorfälle aber seither sogar deutlich gestiegen.

    Um die Eingangsfrage zu beantworten: in Bayern hat sich an der Gesetzeslage nichts geändert. Es ist immer noch praktisch unmöglich einen Kat.1 Listenhund genehmigt zu bekomme.

    Es war aber schon immer so, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, wie "scharf" das OA ist. Manche Gemeinden hinterfragen z.B. eine Rasseangabe nicht besonders genau, andere wie z.B. Nürnberg sind schon mit der Erlaubnis für 2er Listenhunde sehr kapriziös.
    Ich denke, es spricht sich auch herum, welche Rassen legal sind und welche nicht, und es tauchen evtl vermehrt solche "Mischlinge" auf - OEB, Cane Corso, Dogo Argentino, etc.
    Ich habe vor Weihnachten in München auch einen blauen Hund gesehen, der nach Staff-Mischling aussah. Es stellte sich heraus, dass der Hund als Cane Corso Mischling angemeldet war und auch ein offizielles Rassegutachten hatte.
    Es spricht sich auch herum, welche Gutachter bei einem zweifelhaften Hund eher einen Kat.1 Hund sehen und welche eher einen anderen Molosser.

    Das sind ja schon ziemlich genaue Vorstellungen. Wenn Du in Richtung Jagdhunderassen (wegen Apportieren / Dummytraining) schaust, dann musst Du Dir natürlich überlegen, mit wieviel Jagdtrieb Du leben kannst.
    Eher ausschliessen würde ich an Deiner Stelle die "griffigeren" Jagdhunde, wie z.B. Weimaraner oder einige Terrier (z.B. Jagdterrier).

    Ansonsten braucht man aber für freizeitmässig Bikejöring keinen Schlittenhund und fürs Apportieren keinen Jagdhund. Eigentlich jeder Hund mit ein bisschen Beutetrieb und der ganz gerne mitarbeitet kann auch einen Dummy holen.
    Ich habe auch mit meinem grossen gestromten Molosser/Schäferhundmischling (?) aus dem TH viel apportieren, verweisen etc trainiert. Der hatte Spass dran und hat das super gemacht. Der wäre allerdings in Punkto Wach- & Schutztrieb (und anderen Dingen) wohl bei Dir durchgefallen ;) .
    Ich würde auch sagen, schau Dich mal im Tierschutz um, falls Du Dir das vorstellen kannst.

    So ein "Rundum-Sorglos" Paket wie der TE es sich vorstellt gibt es glaube ich gar nicht.
    Bei vielen OP Versicherungen ist z.B. das endoskopische Entfernen eines gefressenen Fremdkörpers nicht mit eingeschlossen (weil es anscheinend nur eine OP ist, wenn was aufgeschnitten wird).
    Bei allen Krankenversicherungen sind - anders als beim Menschen - Vorerkrankungen ausgeschlossen.

    ch muss @Quebec recht geben.

    Ich bin gerne romantisch. ;)
    Und mir ist auch einfach das "Zucht voranbringen" nicht wichtig.

    JEDEM hier sollte das "Zucht voranbringen" wichtig sein. Das ist doch genau das, wofür man für einen Welpen vom Züchter bezahlt. Jeder, der bei einem "verantwortungsvollen" Züchter kauft wünscht sich doch einen gesunden Hund, und wenn jemand einen Hund aus "Leistungslinien" will dann muss doch an irgendeinem Punkt auch auf Leistung selektiert werden.

    Gutes Züchten ist für mich in erster Linie das Voranbringen der Rasse. Ein Züchter muss ein Zuchtziel haben und dann streng danach auswählen. Die Auslese ist fast der wichtigste Teil der Zucht, und das geht mit 1 oder 2 Hündinnen, die man ihr Leben lang behält, einfach nicht. Und da ist noch nicht mal mitgedacht, dass ja auch irgendjemand die Rüden haben (und bis an ihr Lebensende behalten) muss. Eine vernünftige Zuchtauswahl und alle Hunde behalten, das passt irgendwie einfach nicht.
    Das heisst ja nicht,dass man als Züchter nicht "besondere" Hunde, die einen grossen Einfluss auf die Linie hatten, bis ans Lebensende behält.

    Was, wenn ein junger Hund nach der Aufzucht nicht das ist, was sich der Züchter versprochen hat? Oder wenn ein Hund einen oder zwei Würfe hatte und der Züchter mit der Nachzucht nicht zufrieden ist? "Qualifiziert" sich nicht jeder Hund, den man aufnimmt, für einen Lebensplatz?

    Mir persönlich ist es lieber, ein Züchter hat ein gutes Konzept, versteht was von Genetik und wählt seine Hunde sorgfältig aus, als dass er Alles behält.

    Für Leute, die in erster Linie einen Familienhund fürs Leben wollen, aber evtl auch gerne mal Welpen hätten gibt es genug Platz. Viele Züchter wären z.B. froh drum, wenn sie vielversprechende Hunde mit einer Zuchtvereinbarung abgeben können, die sie dann (falls sie sich gut entwickeln) weiter für ihr Programm nutzen können. M.Mn. wäre das der bessere Weg, als der Versuch mit 1-2 Hündinnen ein Zuchtprohramm aufzustellen.

    Falls es mit Deinem Hund jemals zu Zweifeln kommen sollte (da reicht schon, wenn ein Nachbar beim Ordnungsamt anruft) ist leider weder Dein Schutzvertrag, noch der Eintrag im Impfpass, noch Deine Meinung oder die anderer Forenmitglieder entscheidend. In dem Fall hast Du die Nachweispflicht, dass es sich bei Deinem Hund NICHT um eine der vier unwiderlegbar gefährlichen Rassen handelt.
    Weil Du keinen Nachweis der Herkunft Deines Hundes hast würde es dafür wohl auf eine offizielle Rassebestimmung hinauslaufen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das in Hamburg das Veterinäramt machen darf oder ob man einen staatl. vereidigten Sachverständigen beauftragen muss (ist je nach Bundesland unterschiedlich).

    Hamburg ist schwierig, weil es nicht nur die strenge Verordnung zum Haltung gibt (Maulkorb- und Leinenpflicht), sondern auch die Erlaubnis von der Stadt VOR der Anschaffung des Hundes eingeholt werden muss. In Deinem Fall gäbe es hier zwei Probleme:

    1.) das "berechtigte Interesse" - eine Übernahme von Privat gilt nicht als berechtigtes Interesse. Ich meine, in Hamburg gilt nicht mal die Übernahme aus dem TH als berechtigtes Interesse (in NRW z.B. schon).
    2.) Deine Zuverlässigkeit - mit der Haltung eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis hättest Du Dich schon als unzuverlässig erwiesen.

    In Deinem Fall ginge es also nicht "nur" um das Führen mit MK und Leine, sondern um das Einziehen des Hundes.

    Ich würde mich an Deiner Stelle nicht drauf verlassen, dass der Hund sich schon in Richtung Bulldog entwickeln wird. Ich würde mich auf jeden Fall wenigstens vorbereiten, falls es jemals zu Problemen kommt. Du musst ja jetzt noch kein Fass aufmachen, aber wenigstens die Verordnung kennen und Addressen/Telefonnummern griffbereit haben von Gutachtern und einem Anwalt, der sich mit Listenhunden auskennt. So könntest Du im Ernstfall schnell und effizient reagieren. Wennn Du es nie brauchst, wunderbar. Wenn Du es doch brauchst, hast Du wenigstens einen Plan.

    Das Gute an Hamburg ist, dass sowohl Niedersachsen als auch S-H keine Rasselsiten mehr haben. Falls es wirklich zu grossen Problemen kommt könntest Du also immer noch ins Umland umziehen.