Beiträge von Regula

    Was passieren kann ist abhängig vom Bundesland, dem Ordnungsamt Eurer Gemeinde, und auch der Rasse Deines Hundes (tu Dir selbst einen Gefallen und schreibe die Rasse hier nicht).

    In den meisten Bundesländern gibt es in der Gefahrhundeverordnung neben der Rasselisten auch eine weitere Kategorie für Hunde, die ohne Provokation einen Menschen oder ein anderes Tier beissen. Die Gefahrhundeverordnung ist Ländersache, also würde ich da mal reinschauen, was Euch evtl erwarten könnte, FALLS die Besitzer des anderen Hundes Euch anzeigen.
    An Auflagen kann es alles geben, von einer Verwarnung bis zu Wesenstest, Halteerlaubnis, Leinen-/Maulkorbpflicht etc. Das liegt im Ermessen des jeweiligen OA-Mitarbeiters.

    Besonders blöd ist es, wenn es einen Vorfall mit einem Hund einer in diesem Bundesland gelisteten Rasse gibt. Da ist oft die Toleranz des OA relativ klein, und auch z.B. ein Kat.2 Hund mit Wesenstest kann wieder zum "gefährlichen Hund" deklariert werden. Aber das scheint bei Euch ja nicht der Fall zu sein...

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Hund im Link der ist, den Du meinst. Der Link geht zu einer Hündin namens Alba, zu der steht, sie lebe auf einer deutschen Pflegestelle.
    Wenn das dieser Hund ist würde ich aus folgenden Gründen Abstand nehmen:

    - der vermittelnde Verein (Tier-Not-Hilfe Kempen) ist kein regulärer Verein, sondern scheint nur als Vermittler zwischen rumänischen Tierheimen und deutschen Interessenten zu agieren. Die haben einen Haufen Hunde auf der Website.
    Die Tier-Not-Hilfe übernimmt keinerlei Verantwortung für die Angaben im Anzeigetext und der Vermittlungsvertrag wird auch nicht von diesem Verein organisiert. Das heisst, wenn im schlimmsten Fall alles schief läuft brauchst Du von denen keine Hilfe zu erwarten.
    - die Hunde sind nicht auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
    - in der Anzeige steht, dass die Hündin Angst vor Menschen hat. Wie das genau aussieht weiss man nicht, aber das ist möglicherweise ein Riesenproblem. Würde ich als Ersthund auf gar keinen Fall machen, schon gar nicht ungesehen.
    - die Hündin ist mit Sicherheit kein Weisser Schäferhund. Dem Schwanz nach zu urteilen wohl eher Spitz- oder Huskymix.

    Im Tierschutz tummeln sich leider neben den seriösen auch sehr dubiose Vereine. Vielleicht tue ich der Tier-Not-Hilfe unrecht und es ist alles super, aber beim ersten Durchlesen klingt das nicht gerade seriös.

    Zur kleinen Wohnung würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen, das passt schon. In der Wohnung kann man einen Hund eh nicht auslasten, egal wie gross die ist.

    Es ist doch schön, wenn Du Dich im TH engagierst. Ich glaube, ich würde das einfach weitermachen und dann einen Hund von dort übernehmen, sobald Dir einer ans Herz wächst und zu Dir passt.

    Terrier - gibt ja viele kleine zur Auswahl, z.B. Border oder Jack Russell. Nachteile sind bei Terriern typischerweise Jagdtrieb und teilweise ruppiger Umgang mit anderen Hunden. Jack Russell sind da oft noch eine Nummer härter als Border Terrier. Naja, und dass sie ihren eigenen Kopf haben, aber das willst Du ja.

    Rauhhaardackel - weiss auch nicht, aber für mich müssen Hunde mit solcher Beschreibung zwingend rauhhaarig sein:).

    Aber eigentlich schreien die Anforderungen nach einem Mix aus dem Tierschutz, z.B. ein Bodeguero (Mix) oder so. Vielleicht irgendein Hündchen, das auf der Strasse gelernt hat, wie man sich durchsetzt.

    Wenn es ein bisschen grösser als 10kg werden darf: Mini Bullterrier. Oder Staffordshire Bull Terrier, wenn Du mit den Auflagen leben kannst.

    Was ist, wenn ich zu einem fremden TA gehe, meinen Hund impfen lassen will, aber behaupte den EU-Heimtierausweis verloren zu haben? Soll ja passieren. Wird der Hund dann nicht geimpft, weil sein Eigentümer nicht nachweisbar ist?

    Und was ist mit Katzen?

    Es gibt für sie nirgends eine Chippflicht, da ist es also egal, ob es eine unterschlagene oder gestohlene Katze ist?


    Ist doch eigentlich ganz einfach. Wenn der Tierarzt Dir ein offizielles Dokument (Impfpass) ausstellen soll, in dem er unterschreibt, dass er ein bestimmtes Tier geimpft/untersucht/behandelt hat, dann ist es die Sache des Tierarztes, die Identität des Tieres zu überprüfen. Der kann das zwar einfach auf gut Glauben unterschreiben, aber dann ist er haftbar.
    Ich persönlich würde als Tierarzt bei jemandem, den ich vorher noch nie gesehen habe, dessen Tiee ich nicht kenne, der den Impfpass 'vergessen' hat, und der auch nicht will, dass ich den Chip auslese, ganz sicher nicht einfach ein Dokument auf gut Glauben ausstellen.
    Evtl würde ich das Tier impfen und das in meinem Computer dokumentieren, aber sicher nicht später in einen EU-Impfpass mit Chipnr 'nachtragen'. Da müsste der vergessliche Besitzer halt einen neuen Termin machen und dieses Mal an seinen Impfpass denken.

    Dieses ganze Theater hat ja einen Grund, und der ist nicht, dass jemand mal vergesslich war und den Pass vergessen hat.

    Die permanente Identifikation ist übrigens im Nutztierbereich ein noch viel grösseres Thema.

    Also die Kennzeichnung mittels Chip bei der Tollwutimpfung ist in der EU-Verordnung 576/2013 festgelegt, an die die deutsche Tollwutverordnung angepasst wurde. Demnach muss ein Tierarzt VOR der Impfung die Kennzeichnung bestätigen.

    Ansonsten gibt es ja für Bundesländer wie Niedersachsen ein Zentralregister mit Chip-Pflicht für alle Hunde, wie und wann da die Kennzeichnung bestätigt werden muss weiss ich aber auch nicht.