Mann, mann.
In Deiner Vortellung steht, Ihr wohnt in NRW, das heisst, es kann richtig Aerger geben. Nicht wegen der Hundesteuer, sondern wegen des "gefaehrlichen Hundes".
Ich nehme mal an, der Hund ist nicht wirklich ein Boxer-Labrador Mix. Das zu behaupten, funktioniert schon ganz lange nicht mehr, denn Ihr seid nicht die ersten Schlauen, die das probieren. Falls doch, solltet Ihr Euch schleunigst einen staatlich vereidigten Gutachter suchen, der das bestaetigt.
Falls Ihr das nicht belegen koennt gilt es als unerlaubte Haltung eines Listenhundes, was in NRW verboten ist. Ich weiss ja nicht, wo Ihr den Hund her habt, aber auch die Uebernahme eines Listenhundes von Privat ist in NRW verboten. Dadurch, dass Ihr den Hund nicht ordnungsgemaess angemeldet habt, habt Ihr Eure Unzuverlaessigkeit bewiesen und eine Haltung wird fuer gewoehnlich nicht mehr nachtraeglich genehmigt. Dass Dein Mann dem Polizisten bloed gekommen ist (berechtigt oder nicht) hilft dabei sicher auch nicht. Fuer gewoehnlich wird der Hund in solchen Faellen eingezogen.
Wenn Ihr wirklich "nur" einen Bescheid bekommt, den Hund anzumelden und die Steuer nachzuzahlen, dann waere ich an eurer Stelle ganz, ganz froh und wuerde kleinlaut zahlen.
Es gibt fuer diese Faelle einen guten Anwalt in NRW, der sich auf Tierschutzrecht spezialisiert hat, Lars-Juergen Weidemann
http://www.rae-swl.de/hauptseite.html
Setzt Euch mit dem in Verbindung.