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HELFT MiR 
Mein Ziel ist es, mit meiner Amber (36% AmStaff) in ein EFH in Brandeburg zu ziehen. Grundstück, Felder alles so wie es sein muss. Kann ich sie da halten? 
Hier die Hundehaltungsverordnung von Brandenburg:
http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php?id=35848
In Endeffekt es fast unmoeglich, in Brandenburg die Haltung von Hunden, die als unwiderruflich gefaehrlich gelten (§8 Abs (2) ), genehmigt zu bekommen. Probieren kannst Du es ja mal (unter Beruecksichtigung der Voraussetzungen in §10 Abs (2) ), aber am Ende liegt es im Ermessen des jeweiligen Ordnungsamts. Ohne das OA wirst Du hier legal nicht weiterkommen.
Dabei ist es auch egal, ob Der Hund nur auf Deinem Grundstueck ist oder ausserhalb, Du must Dich trotzdem an die Brandenburger Gesetze halten.
Die einzige andere Moeglichkeit waere, wenn der Hund ein vom Ordnungsamt anerkanntes Rassegutachten eines Sachverstaendigen hat, das ihr bescheinigt, ein Mischling ohne AmStaff-Anteil zu sein. Das ist eine Moeglichkeit bei Hunden, die z.B. aus dem Tierschutz kommen und bei denen man es einfach nicht weiss. Da Du aber die Abstammung Deines Hundes zu kennen scheinst und Dir sicher bist, dass sie AmStaff Anteil hat, faellt das auch weg.
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Zur Vorgeschichte, ich bekam sie mit 3 Monaten, sie lebte bis November 2o12 bei mir in Brandenburg (Hennigsdorf), dann wurde sie eingezogen von einem TH in Verbindung mit dem örtlichen Ordnungsamt.
Das sind gleich mehrere Probleme. Es wird nicht ganz klar, wo Du den Hund her hast, aber wenn es eine Uebernahme von Privat war, dann gilt das im Allgemeinen nicht als "Berechtigtes Interesse".
Ausserdem hast Du den Hund ja vermutlich deutlich nach 2004 (als die Verordnung in Kraft trat) zu Dir genommen und auch anscheinend keine Haltegenehmigung fuer sie gehabt (weshalb sie eingezogen wurde). Ich bin nicht sicher, was fuer Auswirkungen das auf Deine Zuverlaessigkeit hat...
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Daraufhin musste ich ein Vermögen ausgeben um sie abgeben 'zu dürfen'. Ich zog dann nach Berlin, wo die Rasse eingeschränkt geduldet wird. Nun bekam ich sie wieder, dürfte nochmal zahlen (Abgabe+Abholung 2250€, ist das normal?) und wir leben in Berlin.
Ja, das ist leider normal. Das wird sich zusammensetzen aus den Gebuehren, die durch die Einziehung entstanden sind + einem Tagessatz, je nachdem wie lang der Hund im TH war. Tierheime arbeiten leider nicht umsonst...
Ich find's gut, dass Du trotz der Schwierigkeiten und Kosten zu Deinem Hund stehst. Lass Dir die Geschichte aber eine Lehre sein und geh in Zukunft einen vollstaendig legalen Weg und keinen halblegalen.
Die Haltung von Listenhunden in Brandenburg ist ein grosses Problem, ich denke, wenn Du unbedingt aufs Land willst hast Du kaum eine andere Chance, als in ein anderes Bundesland zu ziehen. Vielleicht M-V oder Sachsen-Anhalt, wenn Du in der Naehe bleiben willst.