Beiträge von helleschatten

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    Was mich irritiert... wenn die Polizei eine Tür öffnet wird normalerweise sichergestellt, dass entweder das alte Schloss noch schließt oder ein neues wird durch einen Schlüsseldienst eingebaut. Die Polizei wird ja nicht einfach die Tür offen stehen lassen.


    Es war ja auch die Feuerwehr....

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    die Feuerwehr ist bei Ihnen eingebrochen

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    Boah - also, wenn das meiner wäre, ich würd längst bei der Polizei sitzen. Und so lange Rabatz machen, bis ich wenigstens erfahre, was passiert ist. Dann Gegenanzeige wegen Diebstahls und übler Nachrede (Tierquälerei). Darauf bestehen, daß die Anzeige aufgenommen wird, notfalls die Vorgesetzten erfragen. Und bevor ich nicht erfahren hätte, wo der Hund ist, und was mir überhaupt vorgeworfen wird, würden die mich nicht mehr los kriegen, nicht mal, wenn sie mich zu zehnt raustragen würden.

    Geh hin, versuch´s erstmal höflich. Kann sein, daß die so kurz angebunden sind, weil jemand Schauermärchen über Dich erzählt hat. Wenn Du live dort hingehst, und ganz höflich, aber bestimmt erklärst, daß Du bitte wissen möchtest, was hier abgeht, dann geben sie Dir vielleicht eher Auskunft. Aber wichtig: seriöses Auftreten, erstmal kein Theater, Klamotten entsprechend auswählen (nicht irgendwie schlunzig...) (ich denk mal, wenn Dir z.B. wer Vernachlässigung unterstellt, würde ein "schlampiges" oder zu nachlässiges Äußeres evtl. den Verdacht erhärten, Du weißt doch: Kleider machen Leute, und wenn man wen nicht kennt, urteilt man erstmal nach dem Äußeren).

    Was Du auch machen kannst: bei den Nachbarn anfragen, ganz unschuldig, á la "bei mir wurde eingebrochen, sogar der Hund ist weg", Du machst Dir Sorgen, ob sie was mitgekriegt haben. Vielleicht outet sich da schon der "Täter", der die Polizei geholt und denen Stories erzählt hat.

    Ansonsten: wenn Du rechtsschutzversichert bist, umgehend einen Anwalt konsultieren. Evtl. ist einstweilige Verfügung über Herausgabe des Tiers möglich. Zumindest müssen die sich äußern, um was es geht.

    Ich drück Euch die Daumen!

    Und Einbruch / Hausfriedensbruch.
    Nie im Leben ist es rechtens das jemand ohne Gefahr im Verzug oder einen richterlichen Beschluss von jetzt auf gleich in irgendeine Wohnung geht und den Hund mitnimmt!

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    Nur weil ich im Bett liege und sie ständig bei mir ist betüddel ich sie, sie trocken rubbel (was normal ist), ihr den Kopf saubermache bzw mein LG, er ihr das Fressen anbietet, was jemand von EUCH gesagt hat, werde ich hingestellt als wenn ich meinen Hund wie ein ''Baby'' behandel, denn das stimmt nicht, zumindest nur zur Hälfte...


    DU hast doch selbst geschrieben, dass du sie wie ein Baby siehst.

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    und außerdem, JA sie ist mein Baby, die ich ''vergöttere''.....


    Es ist aber nun mal ein Hund und kein Baby. Sie darf natürlich abgetrocknet werden, braucht aber keinen Bademantel, muss nicht den Mund abgewischt bekommen nach dem Fressen und es muss auch keiner neben ihr sitzen und sie beobachten wenn sie frisst / oder nicht frisst.

    An den Teil der Show vom Rütter wenn der Welpe einzieht und das erste Mal Fütterungszeit ist habe ich auch mal gedacht. Da verdeutlicht er ja auch recht schön, dass der Welpe die Bemühungen der Familie eher als negativ empfinden könnte...

    Sandy, hier will dir niemand was böses, aber es fällt eben allen auf, wie sehr du deine Jacky betüddelst und das der Hund nicht einfach Hund sein darf.

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    Oder kommt es nur mir so vor bzw. les ich die falschen Threads?


    Nein, das kommt dir nicht nur so vor, aber ( :lachtot: ) ich denke, dass man- auch wenn man gerne eigentlich hilfe will- sich durch die ein oder andere Antwort hin und wieder in der "Ich muss mich rechtfertigen" Ecke wiederfindet und deswegen mit "aber" argumentiert. :???: Oder so....

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    Grundsätzlich ist zu den Landesregelungen zu ergänzen, dass die Gesetz- und Verordnungsgeber auf das Prinzip der „Umkehr der Beweislast“ zurückgreifen, dass im Grunde jedem westlichen Rechtsverständnis entgegen steht. Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber erhebt rein auf Basis von Vermutungen die Anschuldigung, dass von dem betreffenden Hund eine Gefahr ausgeht und erlegt dem Halter auf, ihm das Gegenteil zu beweisen. Diese Vorgehensweise ist höchst fragwürdig, da sie das Prinzip der Unschuldsvermutung – verankert u.a. in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – ad absurdum führt und jedem üblichen Verfahren der Beweisführung entgegenläuft.

    :gut:
    Prima Brief!

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    was würdest du denn machen wenn dein Hund mitten im Raum sitzt und auf einmal anfängt zu fiepen?
    Du ignorierst deinen Hund nicht wahr?!? Das erzählste mal nem anderen...


    Ich bin zwar nicht gemeint, aber: Ja, wenn Bonnie mitten im Raum sitzt und plötzlich fiept würde ich das ignorieren. Denn ich denke, dass bedeutet dann "Hallo? Hier bin ich. Amüsiere mich!"

    Warum badest du sie so oft?
    Guckt mal, das entstand Sonntag:
    http://www.youtube.com/watch?v=Gs_QIVDumE4&feature=youtu.be
    Und wurde sie danach gebadet? Nein! :) Ist doch ein Hund, die hat da doch gerade gebadet... warum doppelt!? ;)

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    wo behandel ich sie denn wie ein Baby, das erkläre mir mal?

    und außerdem, JA sie ist mein Baby, die ich ''vergöttere''.....


    Na ja, hier zum Beispiel:

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    Wenn sie gebadet ist, rubbelt mein LG sie kurz trocken und dann kriegt sie ihren Bademantel an, kuschelt sich unter meine Decke, damit sie nicht zuviel schnattert und sich ein wenig an mich rankuscheln kann...