Hallo Matmes,
man muss immer "gewappnet" zum Tierarzt gehen, sonst werden oft unsinnige Sachen gemacht.
Gehe ich zu einem, mir unbekannten Tierarzt, frage ich immer vorher, welchen Satz der Gebührenordnung sie nehmen. Dann weiss man, worauf man sich einlässt.
Man soll es ja auch bezahlen können.
Meine Tierärztin kann Arthrose in den Beingelenken bereits durch sachtes Bewegen der Gelenke feststellen.
Das 3-D-Röntgen ist ein Röntgen in einer Röhre. Das ist schon teurer, als ein normales Röntgen. Evtl. wird das sogar unter Kurznarkose gemacht. Dafür hat die Blutabnahme dann schon Sinn gemacht, um zu sehen, ob Dein Hund eine Narkose verarbeiten kann.
Ansonsten hier mal ein Textauszug und ein Link zum Schlaumachen:
Der Tierarzt ist verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten! In der Anlage der GOT befindet sich das
» Gebührenverzeichnis, in dem alle möglichen Behandlungen und Untersuchungen mit Preisen aufgelistet sind.
Die dort angegebenen Preise stellen den sog. einfachen Satz dar, d.h. diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Maximal darf Ihr Tierarzt den dreifachen Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, d.h. zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer!
http://www.vetvita.de/tierrecht/got/hinweis.shtml