Ich finde diese Klausel im Vertrag auch komisch.
Ok, wenn es um eine Pflegestelle bis zur endgültigen Vermittlung geht, dann kenn ich diese Klausel auch.
Ob die aber rechtlich ok ist, kann wohl nur ein Gericht beurteilen.
Mein Freund ist Richter und sagt dazu folgendes sinngemäß:
Wenn ein Hund beispielsweise in einer Familie untergebracht ist, diese Familie auch alles an laufenden Kosten bezahlt wie Futter, Versicherung, Steuer, Tierarzt usw., dann ist der Hund im Besitz/Eigentum der Familie. Dabei geht nach einer gewissen Zeit die Begriffe "Besitz" und "Halter" (das sind nämlich zwei verschiedenen Dinge juristisch gesehen) Hand in Hand.
Zum Verständnis Bspl. Auto:
Tochter bekommt Auto vom Vater "geschenkt". Vater bezahlt aber alle Rechnung wie Vers., Steuer usw.
Dann ist Vater der Besitzer/Eigentümer und Tochter die Halterin.
Übernimmt Tochter dann irgendwann alle Gesamtkosten, also auch Vers. und Steuer, TÜV usw. Dann ist die Tochter Besitzerin und Halterin in einem. Der Vater hat dann keinerlei Mitspracherecht mehr, selbst wenn der Vater noch in den Papieren drin stehen sollte.
So ähnlich verhält es sich mit dem Hund auch.
Wenn also die Freundin den Hund lang genug hatte und sich in vollem Umfang um ihn gekümmert und alles bezahlt hat, dann würde ich mal stark davon ausgehen, dass vor Gericht der Hund als Eigentum der Freundin angesehen werden würde, ganz egal was in dem Vertrag mit dem Tierheim drin steht. Natürlich gilt die Voraussetzung, dass der Hund schon einige Zeit bei der Freundin war, und nicht erst ein paar Wochen.
Sobald nämlich der Hund als Eigentum der Freundin angesehen wird, ist die Vertragsklausel hinfällig, da man als Eigentümer ganz allein über die Dinge bzw den Hund entscheiden kann.
Die Freundin darf also ohne Fragen und großem Häckmäck den Hund abgeben an andere Leute, ohne das Tierheim fragen zu müssen.
Zu bemerken bleibt aber doch noch, dass deine Freundin den Hund von Anfang an erstmal als Pflegestelle übernommen hat. Dann würden zumindest die Kosten mit Steuer und Versicherung vermutlich noch in der Hand des Tierheimes liegen, und lediglich die Futterkosten entfielen auf deine Freundin.
Dann wäre der Vetrags nach wie vor gültig, denn deine Freundin wäre also nur die "Halterin" nicht aber Besitzerin gewesen. Der Begriff der Pflegestelle ist ja so definiert, dass der Hund nur vorübergehend bei deiner Freundin untergebracht sein sollte bis sich eine Endstelle gefunden hat.
Dann wärest also du, Salatati, ab sofort die Endstelle. Dann ist es auch normal, dass du eine weitere Schutzgebühr bezahlen musst. Warum deine Freundin eine Schutzgebühr bezahlen musste, obwohl sie offensichtlich (oder zumindest laut Vetrag) nur eine Pflegestelle war, weiß ich nicht? Ich kenne das so nicht mit der doppelten Schutzgebühr. Dazu kann ich mir nur vorstellen, dass die Gebühr quasi auf Raten bezahlt werden sollte. Sollte nämlich deine Freundin sich aus der Pflegestelle heraus entscheiden als Endstelle zu fungieren, dann wäre der restliche Teil der Schutzgebühr fällig geworden.
Aber das ist reine Spekulation meinerseits.
Frag deine Freundin nach dem Vertrag, und frag mal nach ob sie den Hund lediglich als Pflegestelle (mit Option auf Endstelle) übernommen hatte. Wenn ja, dann würde ich nochmal mit dem Tierheim reden und mit denen alles vertraglich regeln, nämlich vertraglich so, dass du dann die neue Endstelle bist. Die Schutzgebühr würde ich quasi anteilig zahlen, also das was an Differenz von der schon gezahlten deiner Freundin übrig bleibt. Immerhin kommt das Geld ja an der richtigen Stelle an, und du hast damit noch etwas gutes getan ;-)