Grundsätzlich gilt:
Nimmst Geld dafür = gewerbsmäßig. Egal ob 1 Hund, 2,3 oder 4, ob 1 oder 100 Mal im Jahr.
Meldest du nicht an = Schwarzarbeit
Betreuung anstatt des Halters (also wie der Besitzer mit Füttern, Gassi etc.) bei dir: Sachkunde nach Paragraph 11 ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hier kann es - je nach Gemeinde - sogar sein, dass das Gewerbeamt sowohl den Sachkundenachweis als auch die Erlaubnis des Vetamtes sehen will, damit eine Gewerbeerlaubnis erteilt wird.
(Wie und was das jeweilige Vetamt dann macht, steht noch mal auf nem anderen Blatt, zB Nachweis über baurechtliche Nutzungsmöglichkeit als Gewerbe des Wohnobjektes etc, Nachweis Betriebshaftpflicht, Differenzierung nach HuTa und HuP, Besichtigung vor Erlaubniserteilung...)
Gassi-Service: nimmst Geld für, egal ob 1,2 3, 100 Mal im Jahr, egal ob 1, 2, 3, 10 Hunde = gewerblich. Anmeldepflichtig.
Sachkundenachweis nach Paragraph 11 nicht nötig.
Vorsicht: je nach Bundesland kann es sein, dass das Amt zumindest gern nen Hundeführerschein oder wie das Ding heißt, sehen will.