Alles anzeigenGrundsätzlich gilt:
Nimmst Geld dafür = gewerbsmäßig. Egal ob 1 Hund, 2,3 oder 4, ob 1 oder 100 Mal im Jahr.
Meldest du nicht an = Schwarzarbeit
Betreuung anstatt des Halters (also wie der Besitzer mit Füttern, Gassi etc.) bei dir: Sachkunde nach Paragraph 11 ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hier kann es - je nach Gemeinde - sogar sein, dass das Gewerbeamt sowohl den Sachkundenachweis als auch die Erlaubnis des Vetamtes sehen will, damit eine Gewerbeerlaubnis erteilt wird.(Wie und was das jeweilige Vetamt dann macht, steht noch mal auf nem anderen Blatt, zB Nachweis über baurechtliche Nutzungsmöglichkeit als Gewerbe des Wohnobjektes etc, Nachweis Betriebshaftpflicht, Differenzierung nach HuTa und HuP, Besichtigung vor Erlaubniserteilung...)
Gassi-Service: nimmst Geld für, egal ob 1,2 3, 100 Mal im Jahr, egal ob 1, 2, 3, 10 Hunde = gewerblich. Anmeldepflichtig.
Sachkundenachweis nach Paragraph 11 nicht nötig.
Vorsicht: je nach Bundesland kann es sein, dass das Amt zumindest gern nen Hundeführerschein oder wie das Ding heißt, sehen will.
wir sind auch gerade auf der Suche nach einer Tagesbetreuung und mich treibt die Frage auch gerade um.
Das man das muss wenn man so eine Arbeit anbietet ist mir klar, aber die Frage bleibt: bin ich als Kunde verpflichtet, den Dienstleister zu überprüfen ob dieser sich richtig angemeldet hat (Versicherung, Steuern, Gewerbeschein usw.)?
Wenn ich jemanden zu mir nach Hause hole für eine Arbeit wie z.B. putzten (ich nehme an auch beim Hundesitting zu Hause, evtl. auch fürs Spazieren gehen mit Hund) dann ist mir das klar das ich der Arbeitgeber bin und ich den Arbeiter anmelden muss (Versicherung, Steueren usw. das geht ja einfach über die Minijobzentrale). Aber bei etwas was nicht bei mir zu Hause stattfindet ist es doch eher eine Dienstleistung statt eine Arbeit. muss ich da als Kunde überprüfen ob der Dienstleister seine Abrechnungen usw. richtig führt