"Adopt, don't shop" ist eindeutig ein politischer Slogan.
So ist es. Ich kenne mich mit den Verhältnissen in Kanada nicht aus, aber auch hierzulande wird diese Karte ausgespielt, wenn Tierschutzorgas den Begriff "Adoption" verwenden.
(Wobei das meines Wissens aber vor allem manche private Tierschutzorgas und nicht städtische Tierheime betrifft.)
Unter dieser Flagge nehmen sich einigeTierschutzorgas umfangreiche Rechte über die von ihnen vermittelten Tiere heraus:
Die Halter werden im Adoptions- oder Übernahmevertrag konsequent als Adoptanten bezeichnet, niemals als Eigentümer, die sie de facto und rechtlich aber sind, sobald Geld für den Hund bezahlt wurde.
Zitate aus einem im im Internet einsehbaren Mustervertrag, Hervorhebungen von mir:
"Das Tier wird dem Adoptanten auf unbestimmte Zeit zur Haltung überlassen. Bei diesem Vertrag handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB.
Der Adoptant wird ab dem Zeitpunkt der Inbesitznahme Halter im Sinne von § 833 BGB.
Das ist gelogen. Sobald der Käufer Geld bezahlt, geht das Tier in sein Eigentum über. Auch wenn man den Kaufpreis Schutzgebühr nennt.
...
Ein Decken beziehungsweise jegliche Fortpflanzung und insbesondere eine Zucht mit dem Tier wird ausdrücklich untersagt.
Ist das Tier bei der Übergabe noch nicht kastriert, verpflichtet sich der Adoptant, das Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen. Die tierärztliche Bescheinigung über die erfolgte
Kastration/Sterilisation (z.B. Kopie der Rechnung) ist binnen 4 Wochen an AHE zu senden.
Die berühmt-berüchtigte Kastrationsklausel, die schon oft zu besorgten Anfragen auch hier im Forum geführt hat. Sie ist unwirksam.
Sollte es dennoch unter Beteiligung des Tieres zu Nachwuchs kommen, ist unverzüglich AHE zu benachrichtigen. Die
Jungtiere gehen, sofern es sich um das Muttertier handelt oder das Muttertier dem Adoptant gehört, mit sofortiger
Wirkung in das Eigentum von AHE über. Der Adoptant ist dabei nicht berechtigt, Aufwendungsersatz oder sonstige
Zahlungen zu verlangen.
Besonders dreist ist es in diesem Zusammenhang, daß eventuelle Nachkommen des vermittelten Tieres ausdrücklich ins Eigentum der Tierschutzorga übergehen sollen. Das einzige Mal, in dem dieser Begriff im Vertrag auftaucht.
Sicherlich ist es verständlich, wenn die Orga nicht möchte, daß die von ihr vermittelten Tiere vermehrt werden, aber rechtlich kann sie das nicht verhindern.
Ein weiterer häufiger Knackpunkt: die Entscheidung über das Einschläfern des Tieres. Auch hier möchte die Orga mitmischen:
Die Tötung des Tieres ist nur mit vorheriger Zustimmung durch AHE und nur durch den Tierarzt zulässig. Dringende Notfälle (wenn dem Tier durch sofortige Tötung schwere Schmerzen erspart bleiben) sind von dieser Regelung ausgenommen. ...
(3) Der Adoptant entbindet bereits jetzt die behandelnden Tierärzte des Tieres vollumfänglich von der tier-ärztlichen
Schweigepflicht gegenüber AHE. Der Adoptant verpflichtet sich, den behandelnden Tierarzt hiervon in Kenntnis zu setzen.
Auch sehr dreist!
Ob man für sich persönlich die Aufnahme eines Tieres als Adoption im Sinne der Aufnahme in die Familie ansieht oder ganz nüchtern als Kauf, das spielt keine Rolle. Ich denke, hier im Forum wird wohl jede/r den Hund als Familienmitglied ansehen und wertschätzen.
Warum viele hier beim Begriff Adoption gleich ablehnend reagieren, liegt alleine an solchen unseriösen Versuchen wie oben, bei denen die Käufer bewußt über ihre Rechte getäuscht werden, indem behauptet wird, der Kaufvertrag sei eben keiner.