Das ist doch generell üblich so. Ich kenne zumindest keinen Fall von Vermieter, der einem Hund "uneingeschränktes Wohnrecht" gibt. Wenn der Hund stört, kann der Vermieter seine "Duldung" zurückziehen, egal ob er jetzt ein privater Vermieter oder es eine Gesellschaft ist.
Ich habe (toi toi toi) mit großen Gesellschaften noch keine schlechten Erfahrungen bzgl. des Hundes gemacht. Im Gegenteil - ich habe hier schriftlich schwarz auf weiß, dass er hier offziell wohnen darf, so lange er den Hausfrieden nicht stört (was er in 6 Jahren noch nie getan hat). Bei meiner privaten Vermieterin hatte ich eine mündlich ausgesprochene "Duldung" und diese stand auf sehr dünnem Eis.