Nach §7 des niedersächsischen Hundegesetzes kann dein Hund als gefährlich eingestuft werden, da er einen Menschen gebissen hat, und damit must Du für die Haltung weitergehende Auflagen erfüllen.
Meines Wisses bringt die Post jede Hundebiss zur Anzeige, so das ich davon ausgehe, dass Du in den nächsten Tagen Nachricht von dem zuständigen Amt erhälst, vermutlich mit einer Ladung zum Wesenstest....
Sorry, ich will es Dir wirklich nicht schwerer machen, als es sowieso schon ist...