Rütter sagt, der Hund soll abnehmen und das Einzige, was zu sehen ist, sind zwei dicke Menschen. ![]()
Beiträge von DiePatin
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Uralter Verkaufstrick: Ein paar Testpersonen an die Marktstände schicken. Sobald einer da steht, bildet sich eine Traube.
Wundert mich immer wieder, dass das klappt. Mich würde es nicht anlocken. -
"Ich dachte, alle anderen sind schuld".

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Ich möchte auch nicht wissen, wieviele Meerschweine und Kaninchen in Kinderzimmerkäfigen (zu Tode) gequält werden.
Die werden doch fast immer nur als Spielzeug verkauft, weil wenige Erwachsene Interesse an Meerschweinchen und anderen Nagern haben. -
"Die Beratung soll umfassend sein."

Fakt ist eher: Die Mitarbeiter dürfen nichts "Negatives" über die Tiere sagen. Zum Beispiel, welche Beürfnisse so ein Tier hat. Der Kunde soll den Eindruck haben, einen pflegeleichten "Artikel" zu kaufen. -
Wie spricht man das denn aus?
"Nehmen dem Kind den Ball aus der Hand" - würde das nicht jeder andere Hund auch tun?

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So sehe ich es auch.
summerson: Inwiefern war er denn nun so überfordert, dass er diesen Weg wählen musste?
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Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, aber nichtig.
Das hätte dann aber zur Folge, dass ausgesetzte Tiere nie vermittelt werden dürften, sondern vom Tierheim "aufbewahrt" werden müssten, solange das Tier lebt. Der Eigentümer könnte es sich ja bis zum Tod des Tieres anders überlegen.
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Hier steht etwas zu dem Thema, das auf mich jetzt auf den ersten Blick rechtlich nachvollziehbar klingt.
Demnach müsste der Hund zurückgegeben werden, da der Eigentümer nie das Eigentum verloren hat und über sein Eigentum bestimmen darf.Die Schlussfolgerung auf der verlinkten Seite kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich hätte gesagt, rechtlich ist das so ähnlich, wie wenn man seinen Fernseher auf die Straße stellen würde mit dem Vermerk "zum Mitnehmen". Nimmt ihn jemand mit und stellt ihn bei ibähh zum Verkauf ein, kann der ehemalige Eigentümer dagegen nichts weiter unternehmen als mitzubieten.
Bei Tieren gilt zwar auch noch das Tierschutzgesetz, demzufolge es nicht erlaubt ist, sich des Eigentums durch Aussetzen zu entledigen.
Aber nur, weil etwas nicht erlaubt ist, heißt das ja nicht, dass es nicht möglich ist.
Der Mann kann zwar bestraft werden, wenn er sich nachweislich des Eigentums entledigt hat, das ändert aber nicht unbedingt etwas an der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Entledigung.
Anders gesagt, man muss die tierschutzrechtliche und zivilrechtliche Seite getrennt betrachten. -
Mal ein bemerkenswerter Satz ohne Hundebezug.
Unser knapp dreijähriger Enkel hat ja nun eine kleine Schwester bekommen. Er mag sie sehr, gibt stolz Fläschchen und streichelt sie oft.
Wie Babys nun mal so sind, ab und an schreien sie. Felix läuft hin, streichelt, sagt: "Lise, nicht weinen".
Luise schreit, er wiederholt sich und streichelt, Luise schreit.Felix daraufhin zu seinem Papa: "Papa, mach das aus!"
Wo er Recht hat ...
"Die meinst das nicht so..." raus und die Damen gehen etwas verwirrt weiter und wir auch, meine Schwester fast am hinfallen vor lachen. Und DAS war der Moment wo mir langsam gedämmert ist, dass ich grade was doofes gesagt habe....
Haha. Noch besser wäre, du hättest gesagt "doch, ich mein das so (der Hund ist ja wirklich noch jung)" und hättest es dann erst gemerkt.
