Beiträge von DiePatin

    Zitat

    Eigentum erwirbt man bei beweglichen Sachen üblicherweise durch Einigung und Übergabe gem. § 929 BGB,


    Wo ist denn hier die Einigung?

    Zitat


    das ist ein sogenanntes Verfügungsgeschäft. Bei einem Kauf, einer Schenkung, etc. handelt es sich dagegen um ein Verpflichtungsgeschäft.

    Wenn ich etwas kaufe, erwerbe ich doch wohl das Eigentum an der Sache oder willst du das leugnen?

    Zitat

    Einfach nur im Kaufvertrag drin stehen und Hundesteuer bezahlen reicht manchmal nicht aus um Eigentumsverhältnisse klar zu stellen.
    Hat die Freundin beispielsweise alles Andere rund um den Hund bezahlt, Futter, Zubehör, Tierarztkosten usw, dann kann das Gericht davon ausgehen, dass sich die Ex eben viel mehr um den Hund gekümmert hat und somit eben auch einen Eigentumsanspruch hat.


    Das spielt keine Rolle. Eher kann ich mir vorstellen, dass der Züchter glaubte, er schließt mit beiden einen Vertrag, weil beide beim Welpenkauf zugegen waren (um das zu vermeiden, hätte wohl im Kaufvertrag stehen müssen, dass nur das schriftlich Festgehaltene gelten soll).

    Zitat

    Es spielt eine Rolle. Das Gericht geht davon aus, dass der Hund beiden gehört und will niemanden den Hund weg nehmen. Und wenn man sich nicht einigen kann, dann geht's halt nur so.


    Es war ja die Rede davon, dass auch Dritte an der Versteigerung teilnehmen sollen. Also spielt es für das Gericht keine Rolle.

    Zitat

    Eine Pfändung ist aber immer noch etwas komplett anderes.


    Nicht in der Hinsicht, die ich angesprochen habe.

    Mir ist nun aber immer noch nicht klar, weshalb die Ex als Miteigentümerin gilt.

    Zitat

    Ich habe den Verdacht, dass es bei ihr psychische Ursachen hat und nichts organisches ist. Da sie eben die ganze Nacht halten kann.


    Das hat nichts zu sagen. Kann sich auch noch ändern und sie läuft im Alter immer mehr aus. Trotzdem ist Stress auf jeden Fall ein Verstärker, weil er den ohnehin durch die Kastration gestörten Hormonhaushalt vollends durcheinanderbringt. Der Stress kann auch durch zuwenig oder zuviel Bewegung auftreten. Versuch mal, ob du es allein mit Stressabbau und vernünftiger Bewegung (nicht Überforderung) hinbekommst.

    Zitat


    Aber wenn man unbedingt was begründet will: ein Hund ist kein Wertgegenstand der gepfändet werden kann. Ein Rennpferd dagegen ist pfändbar, da kein Haustier.


    Das ist Unsinn. Ein Pferd kann auch ein Haustier sein, ein Hund auch ein "Wertgegenstand."
    Unter bestimmten Umständen kann beides wie eine Sache gepfändet werden, aber nur mit sehr gutem Grund. Eben weil der Gesetzgeber der Mensch-Tier-Beziehung Rechnung tragen wollte. Weshalb sollte das im Fall des FS hier keine Rolle spielen?

    Zitat


    Jedoch sind zur Beurteilung der Frage nach der Person, an welche der Hund durch die ursprüngliche Eigentümerin übereignet wurde, sämtliche Umstände des Übereignungsgeschäfts zu berücksichtigen.


    Welche Umstände sind denn da eingeflossen, dass deine Ex als Miteigentümerin gilt, obwohl du allein im Kaufvertrag stehst?

    Zitat

    dem Gericht ist es total egal dass das ein Tier ist.


    753 BGB verweist auf das Zwangsversteigerungsrecht. Und dieses misst der Mensch-Tierbeziehung ja immerhin einen gewissen Wert bei (siehe 811c ZPO).