Zitat
Ihr "Miteigentum" beschränkt sich darauf das ich mein Alleineigentum nicht zweifelsfrei beweisen kann
Ich frage mich, wie sich das Gericht eine zweifelsfreie Beweisführung vorstellt, wenn Kaufvertrag + Züchteraussage nicht reichen. Welche Beweise hat sie dagegenzusetzen? So wie du schreibst, beschränkt sie sich nur auf das Bestreiten deines Alleineigentümerstatus. Da könnte ja jeder kommen. Was wäre, wenn du z.B. deine Eltern angebracht hättest, die ebenfalls Miteigentümer sein wollen, weil sie vielleicht Geld und sonstige Unterstützung beigesteuert haben?