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Wie war das: im Zweifel für den Angeklagten.
Rechtsstaatliche Prinzipien zählen hier nicht. ;-)
Mein Vertrauen in die Hunde wäre stark beschädigt, zumindest wenn ich mir selbst nichts vorzuwerfen hätte.
Mein Eindruck in diesem Fall hier wäre aber eher, dass die Hunde zu stark vermenschlicht wurden und die Halterin ihre Hunde deshalb auch nicht richtig eingeschätzt hat. Das sollte ein Anlass sein, es in Zukunft besser zu machen, damit nicht Ähnliches wieder passiert.
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Spielzeug rumliegen lassen oder mal ein Knochen, dass kann immer mal passieren. Oft verstecken Hund auch ihr Zeug und wir Menschen finden es nicht.
Fahrlässig.
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Wenn ein Rudel gut funktioniert,
OFFENSICHTLICH hat es ja nicht so gut funktioniert, wenn es nachher Tote gibt.
Und die Blutergüsse wird sich der Hund auch nicht selbst zugefügt haben.