Zitat
Ich finde der Wesenstest gehört (...) standardisiert
Nun ja, der Wesenstest ist standardisiert, die Durchführung nicht. Das geht auch gar nicht bzw. wäre völlig sinnbefreit, denn wenn mir z.B. ein Hund bereits bei leisen Tönen anzeigt, dass ich meinen Hintern nicht mehr lange habe, wenn ich so weitermache, dann sollte ich vielleicht nicht sämtliche Situationen in aller "Härte" durchziehen. Und vieles mehr, der Prüfer muss natürlich auf den individuellen Hund eingehen können, darum darf die Durchführung nicht standardisiert werden.
Wie so ein Standard beispielsweise aussehen kann, lässt sich u.a. hier nachlesen.
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Sind die Menschen, die diese Wesenstests durchführen, denn überhaupt geschult in Hundeverhalten- und Kommunikation
Aus der gleichen Quelle, nein, nicht jeder kann Sachverständiger werden:
"Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Benennung als Sachverständige/r nach der HundeVO:
Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als sachverständige Person erfüllen folgende Voraussetzungen:
Erfolgreiche Teilnahme, mit mehreren Hunden, an der Schutzhundprüfung III.
Erfolgreiche Teilnahme an der Fährtenhundprüfung.
Übungsleitertätigkeit bei einem von der FCI (Fédération Cynologique Internationale) anerkannten Rassezucht- oder Hundesportverband oder –verein.
Mindestens 5 Jahre Leistungsrichter bei einem von der FCI anerkannten Rassezucht- oder Hundesportverband oder –verein
oder
Teilnahme an 2 Lehrgängen für Diensthundführerinnen / Diensthundführer an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen – mit Abschlussprüfung.
Mehrjährige Tätigkeit als Diensthundführerin / Diensthundführer.
Teilnahme an einem Seminar für Ausbildungsleiterinnen / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen –.
Mehrjährige Tätigkeit als Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen.
Teilnahme an einem Lehrgang für Spürhunde an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen – mit bestandener Abschlussprüfung.
Praktische Tätigkeit als Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen im Spürhundbereich.
Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner erfüllen folgende Voraussetzungen:
Fachtierarzt für Verhaltenskunde oder Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
oder
Tierarzt mit
mindestens 3 Jahre Kleintierpraxis,
mindestens 60 Stunden ATF-Fortbildung zur Problematik gefährlicher Hunde
und
entweder 10 Begutachtungen in Gegenwart eines bereits benannten Sachverständigen
oder
nachweislich praktische langjährige Tätigkeit als Hundeausbilder
oder
verhaltenstherapeutische Tätigkeit in der jeweiligen Praxis in dem Umfang von wenigstens 10 dokumentierten Therapiefällen; 5 davon müssen in Form eines ausführlichen Fallberichtes mit Referenzen bearbeitet worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem formlosen Antrag sind beizufügen:
Lebenslauf
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Qualifikationsnachweise zu den geforderten Voraussetzungen (Originalzeugnisse oder beglaubigte Fotokopien)
schriftliche Erklärung, dass Sie sich im Falle der Aufnahme in die Sachverständigenliste zur strikten Beachtung der jeweils gültigen hessischen Standards zur Durchführung von Wesens- und Sachkundeprüfungen verpflichten"