Beiträge von Rotbuche

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    Wie machst du das Beenden einer Übung verständlich?


    Ich freu mich riesig, sage wahlweise "guuut gemacht!" "oooooh Du bist spitze!!" "yay!!!" oder sonstwas, der Inhalt ist mir und den Hunden egal (und das Freuen oder zumindest meine Art des Freuens in dem Moment fährt die Hunde nicht hoch). Bei uns ist das Übungsende dadurch gekennzeichnet, dass ich überhaupt wieder rede (außer ich führe gerade irgendwelche Signalworte bei der Übung ein), und vor allem dadurch, dass ich mit meiner Konzentration nicht mehr aufs Training fokussiert bin. Schwer zu beschreiben, aber die Hunde merkens genau; ich habe auch mit Sicherheit eine andere Körpersprache während des Trainings und danach, ohne das jetzt bewusst zu steuern.
    Letztlich ist es völlig egal, was Du Dir als Übungsende aussuchst, es muss einfach was sein, was für Dich und Deinen Hund passt. ;)

    Kommt auf die Übung an. Wenn die Übung einfach ist, baue ich sie auf inklusive 2-3 Wiederholungen, macht insgesamt niemals mehr als 10 Clicks. Wenns komplizierter wird, baue ich eben Zwischenschritte ein, sodass insgesamt der Aufbau bis zum jeweils nächsten Schritt inklusive Wiederholung höchstens 10 Clicks beinhaltet.
    (Bin ich verständlich, oder ist das zu theoretisch?)

    Zwischen den Übungseinheiten liegt immer eine kleine Pause, und mehr als 2, allerhöchstens 3 Übungseinheiten baue ich nicht hintereinander.

    Und wenn Du weißt, wann Deinem Hund langweilig wird, dann merkst Du Dir das und clickerst NIE WIEDER so lange! :D Hör auf, wenn Hundi gerade ganz heiß aufs clickern ist.
    Auch die 10 Wiederholungen, von denen Du schreibst, sind vermutlich viel zu viele - auch meine clicker-erfahrenen und -begeisterten Hunde würden mir da irgendwann ein Vögelchen zeigen. Entweder Du machst nach 2-3 Wiederholungen einer Übung eine Pause, oder Du bringst eine Abwandlung rein. Zuviele Wiederholungen sind ein bisschen wie Fließbandarbeit, wird meistens echt gut bezahlt (=Deine SuperLeckerlis), ist aber irre monoton und darum nicht wirklich interessant.

    Mal auf die Schnelle:
    - verstopfte Analdrüsen verursachen keine massiven Bewegungseinschränkungen, wie Du sie beschreibst
    - hustet sie ab und zu? Hört sich beim Hund auch an wie ein Würgen
    - hat sie Fieber? (Hast Du schonmal selbst gemessen?)

    Ich würde nicht auf Verdacht entwurmen, denn die Chemie belastet natürlich auch.

    Wann kommt Dein TA wieder? Ich würde ihn auf jeden Fall auf Borreliose ansprechen, unspezifische Krankheitssymptome gepaart mit Bewegungsproblemen, die nach einiger Zeit von selbst verschwinden, können darauf hindeuten.

    Abgesehen davon ist schon viel geschrieben worden, großes Blutbild, Futter überdenken, Stress,...

    gute Besserung Deiner Hündin!

    Ich würde es fein säuberlich trennen. Hundeerziehung ist die Sache Deiner Schwiegereltern, halt Dich raus, auch wenn vielleicht gute Ratschläge naheliegen. Du würdest ebensowenig wollen, dass Deine SChwiegereltern grundsätzlich alles besserwissen, was die Erziehung Eurer Tochter betrifft. (Und es kommt sicher noch "erschwerend" aus Sicht der Schwiegereltern dazu, dass Ihr eigentlich gar keine Hunde und Ahnung von Hunden habt. Da werden sie vermutlich noch ungerner irgendwelche Tipps annehmen, auch wenn sie vielleicht richtig sind.)

    Wie schon von Vorgängern geschrieben, würde auch ich Familien-Management betreiben, Treffen sehr gerne, aber entweder ohne Hund in meiner Wohnung, oder alle zusammen ohne Hund im Restaurant, wenn ein neutraler Ort den Schwiegereltern besser gefällt. Ich würde komplett freundlich bleiben, aber eben auch sachlich, Hund hat Kind verletzt, warum auch immer, und nachdem Du auch Dein Kind in dem Alter nicht so 100% erziehen kannst, dass es sich perfekt vorhersehbar und völlig hundegerecht verhält, möchtest Du keinen Kontakt zwischen Hund und Kind, bevor das Kind nicht einige Jahre älter ist. (Klingt hart, aber bis dahin hat sich dann das Thema Hund bzw. dieser Hund erledigt.) Ich würde übrigens auch mit Maulkorb keinen Kontakt wollen, diesmal eher dem Hund zuliebe. Nur weil die Schwiegereltern das nicht managen und ihren Hund aus der für ihn offensichtlich Stresssituation nehmen, muss ich ihn dem ja nicht trotzdem aussetzen.

    Dass der Hund den Nacken erwischt hat, muss nicht zwangsläufig zielgerichtet, es kann schlichtweg "nur" das nächstliegende Körperteil gewesen sein. (Der Hauptgrund, weshalb ernsthafte Bisse bei Kindern so oft Richtung Kopfregion gehen: der Kopf ist einfach nur auf Schnauzenhöhe des Hundes, da stecken seltenst wirklich zielgerichtete Absichten dahinter. Macht es natürlich nicht weniger schlimm.)

    Gute Besserung Deiner Tochter!

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    Da braucht auch keine Mutter Gasmaske und 'nen Eimer neben dem Wickeltisch.


    :lachtot: Ich habe mehrere Sekunden darüber nachgedacht, wie Du ohne Eimer neben dem Wickeltisch auskommst, wo packst Du denn die vollen Windeln hin?! So niedrig kann die Ekelgrenze nun auch wieder nicht sein, die Windeln ein paar Tage auf dem Wohnzimmertisch zu stapeln... Irgendwann hab ich dann den Eimer der Mama zugeordnet und verstanden. ;)

    Denkt bitte auch an eine Pyometra, die muss nicht mit den typischen Symptomen einhergehen. Die Zeit (meistens 3-8 Wochen nach Ende der Läufigkeit) würde passen, attraktiver Geruch für Rüden auch. Lieber einmal zuviel abklären lassen! Wärs meine Hündin, würde ich morgen früh beim TA auf der Matte stehen und schallen lassen.

    Zitat


    Ich finde der Wesenstest gehört (...) standardisiert


    Nun ja, der Wesenstest ist standardisiert, die Durchführung nicht. Das geht auch gar nicht bzw. wäre völlig sinnbefreit, denn wenn mir z.B. ein Hund bereits bei leisen Tönen anzeigt, dass ich meinen Hintern nicht mehr lange habe, wenn ich so weitermache, dann sollte ich vielleicht nicht sämtliche Situationen in aller "Härte" durchziehen. Und vieles mehr, der Prüfer muss natürlich auf den individuellen Hund eingehen können, darum darf die Durchführung nicht standardisiert werden.

    Wie so ein Standard beispielsweise aussehen kann, lässt sich u.a. hier nachlesen.


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    Sind die Menschen, die diese Wesenstests durchführen, denn überhaupt geschult in Hundeverhalten- und Kommunikation


    Aus der gleichen Quelle, nein, nicht jeder kann Sachverständiger werden:

    "Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Benennung als Sachverständige/r nach der HundeVO:

    Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als sachverständige Person erfüllen folgende Voraussetzungen:

    Erfolgreiche Teilnahme, mit mehreren Hunden, an der Schutzhundprüfung III.
    Erfolgreiche Teilnahme an der Fährtenhundprüfung.
    Übungsleitertätigkeit bei einem von der FCI (Fédération Cynologique Internationale) anerkannten Rassezucht- oder Hundesportverband oder –verein.
    Mindestens 5 Jahre Leistungsrichter bei einem von der FCI anerkannten Rassezucht- oder Hundesportverband oder –verein

    oder

    Teilnahme an 2 Lehrgängen für Diensthundführerinnen / Diensthundführer an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen – mit Abschlussprüfung.
    Mehrjährige Tätigkeit als Diensthundführerin / Diensthundführer.
    Teilnahme an einem Seminar für Ausbildungsleiterinnen / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen –.
    Mehrjährige Tätigkeit als Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen.
    Teilnahme an einem Lehrgang für Spürhunde an der Hessischen Polizeischule – Fachbereich Diensthundwesen – mit bestandener Abschlussprüfung.
    Praktische Tätigkeit als Ausbildungsleiterin / Ausbildungsleiter für das Diensthundwesen im Spürhundbereich.

    Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner erfüllen folgende Voraussetzungen:

    Fachtierarzt für Verhaltenskunde oder Tierarzt mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie

    oder

    Tierarzt mit
    mindestens 3 Jahre Kleintierpraxis,
    mindestens 60 Stunden ATF-Fortbildung zur Problematik gefährlicher Hunde

    und

    entweder 10 Begutachtungen in Gegenwart eines bereits benannten Sachverständigen

    oder

    nachweislich praktische langjährige Tätigkeit als Hundeausbilder

    oder

    verhaltenstherapeutische Tätigkeit in der jeweiligen Praxis in dem Umfang von wenigstens 10 dokumentierten Therapiefällen; 5 davon müssen in Form eines ausführlichen Fallberichtes mit Referenzen bearbeitet worden sein.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dem formlosen Antrag sind beizufügen:

    Lebenslauf
    aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    Qualifikationsnachweise zu den geforderten Voraussetzungen (Originalzeugnisse oder beglaubigte Fotokopien)
    schriftliche Erklärung, dass Sie sich im Falle der Aufnahme in die Sachverständigenliste zur strikten Beachtung der jeweils gültigen hessischen Standards zur Durchführung von Wesens- und Sachkundeprüfungen verpflichten"