Beiträge von Rotbuche

    Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, lange im Vorfeld mit meinem TA über die Einschläferung gesprochen zu haben (Jahre vor dem ersten Abschied). Er hat mir die Wirkungen und Nebenwirkungen der verschiedenen Narkotika erklärt, die zum Einschläfern i.d.R. verwendet werden, hat mir erzählt, wie es in seiner Praxis fast immer läuft (Pentobarbital), und ich konnte all meine Fragen und Bedenken loswerden.


    Wichtig wäre mir, sicher sein zu können, dass mein TA kein T61 verwendet.

    Ich versteh (fast) nur Bahnhof. Du warst mit zwei Hunden im Urlaub? Aber nur mit einem an der Tankstelle? Und wenn das Verhalten an einem Ort auftritt, den Dein Rüde bisher nicht kannte, ist es doch eben nicht territorial bedingt...

    Zitat


    Sagen wir einfach, der Hunde wurde als Husky-mix deklariert aber man kennt die andere Hälfte nicht, genau so auch bei den anderen.


    Kann gut gehen, muss nicht. Sobald ein Mensch vom Ordnungsamt findet, dass er nach Listenhund-Mix aussieht (es zählt nur der Phänotyp), seid Ihr in der Pflicht, den Auflagen nachzukommen, oder das Gegenteil zu beweisen (was ohne Abstammungsnachweis nicht möglich ist).
    Schau, ich will Dir auf keinen Fall einen Hund aus dem TS ausreden. Aber ich will Dich darum bitten, wie bisher auch schon, möglichst verantwortungsvoll an die Sache ranzugehen. Solltet Ihr Euch einen Listi bzw. einen Mix der entsprechenden Rassen holen, müsst Ihr in der Lage sein, die Sachkunde nachzuweisen und die höheren Steuern zu erbringen, usw. Alles andere ist unverantwortlich dem Hund gegenüber.

    Zitat


    Mir wurde vom Tierheim versichert, dass es sich um aulagenfreie Hunde handelt. Sie haben in Hessen ein negativgutachten, daher gelten sie als auflagenfrei.


    Negativgutachten heißt, dass sie den Wesenstest bestanden haben und Leinen- und Maulkorbbefreit sind. Negativgutachten bedeutet nicht, dass sie deswegen nicht mehr unter §2 Hessische Hundeverordnung (= gefährliche Hunde) fallen. Damit musst Du/ Deine Eltern Voraussetzungen erfüllen, um diese Hunde halten zu dürfen (§3 HundeVO), z.B. den Nachweis der Sachkunde. Außerdem fallen entsprechend hohe Steuern an. Das würde ich ggf. nochmal mit dem zuständigen Ordnungsamt absprechen, ob sie die Meinung des Tierheims teilen.

    Zitat


    Alle Hunde die ich vorgestellt habe gelten in Hessen als Auflagenfrei


    Ich fürchte, da hast Du eine falsche Info bekommen. Die hessische Hundeverordnung sieht z.B. Staffs und deren Mischlinge als gefährliche Hunde an. Quelle