Zitat
Würde ich mein Haus vermieten,würde ich Hundehaltung erlauben ,wenn der Halter unterschreibt das ich alle 4-6 Monate mein Haus begehen darf um nach Schäden etc. zu schauen.Der Termin wird 24 Stunden vorher bekanntgegeben und fertig.
Also ich würde nicht wollen, dass mein Vermieter hier alle 4-6 Monate aufschlägt.
Ich würde einfach vom HH / Mieter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Und dann hat der Vermieter doch kein Problem, dann werden doch eventuelle vom Hund entstandene Schäden bezahlt. Oder ich würde eben eine entsprechend hohe Kaution nehmen und eventuelle Schäden dann am Ende des Mietverhältnisses davon begleichen.
Meiner Meinung nach sollte das Halten von Haustieren genauso zum allgemeinen Mietrecht gehören, wie das Bekommen von Kindern.