Ich war gestern bei einer Rettungshundeprüfung und konnte das erste Mal erleben, dass die Johanniter die Umsetzung des Verbots des Zurschaustellens von Qualzuchten wirklich umsetzen.
Darf ich fragen, wie sie das begründet haben?
Ich war im November bei einem Vortrag zu diesem Thema von einer sehr engagierten Tierärztin und da hieß es, dass u.a. Rettungshundestaffeln davon ausgeschlossen sind.
Wenn ihr mir Anlage 1 ansehe, würde ich verstehen, dass dies auch so ist und alles was unter Gebrauchshunde fällt wie z.B. die Rettungshunde nicht darunter fällt. Oder verstehe ich das falsch?
Vorangetrieben hat das wohl maßgeblich eine Amtsveterinärin, die auch bei den Johannitern engagiert ist. Vieles von dem, was sie bei einer Infoveranstaltung referiert hat konnte ich nicht nachvollziehen, vor allem aber die Gewichtung von Qualzuchtmerkmalen...
Ihre Begründung war, dass optisch eindeutig sichtbare Qualzuchtmerkmale in der öffentlichen Wahrnehmung Begehrlichkeiten wecken. Sobald als ein Hund als Rettungshund "auftritt" - dabei denkt man eben nicht nur an Einsätze, sondern auch an Vorführungen, Werbeflyer etc. - könnte der Wunsch entstehen auch "so einen" Hund haben zu wollen.
Da liegt ja der Sinn des Verbotes des Zuschaustellens.
Ich persönlich könnte auch gut damit leben, wenn man darauf verzichtet NBTs, Merles u.ä. bei Vorführungen oder auf Flyern zu zeigen, die Johanniter beziehen es aber auf die gesamte Rettungshundearbeit, da diese ja nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet.