Der Zeckenhaken wurde nicht gespült und desinfiziert, bevor er ihn bei seiner Mutter eingesetzt hat, sondern danach
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Ist es hundegeschädigt, wenn das für mich total normal klingt? ![]()
Der Zeckenhaken wurde nicht gespült und desinfiziert, bevor er ihn bei seiner Mutter eingesetzt hat, sondern danach
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Ist es hundegeschädigt, wenn das für mich total normal klingt? ![]()
Ich finde es sehr schwierig zu urteilen, ob man wirklich wegen der Gehbehinderung abgelehnt wird, oder ob man dies aus emotionalen Gründen so auffasst. Wenn ich mir jetzt mal vorstelle, dass ich einen Hund vermitteln will. Derjenige der Interesse hat noch nicht mal kommen will um den Hund kennen zu lernen (man könnte ja auch mit normalen Rolli hin, wenn es erstmal nur um ein kennenlernen des Hundes geht) und mir dann noch erzählt, dass der Partner quasi keinen Bock auf den Hund hat und nicht bereit ist auch mal damit zu gehen.
Doch mein Partner, der zwar Hunde und sowieso alle Tiere über alles liebt, ist ein Stubenhocker. Spazierengehen überhaupt, mit oder ohne Hund, vollkommen ausgeschlossen.
Dann gäbe es von mir auch keinen Hund und das nicht wegen der Behinderung, sondern weil ich hier nicht sichergestellt sehe, dass das Tier auch zum TA kommt mangels Mobilität und falls die Halterin krank ist, der Partner nicht bereit ist damit zu gehen.
Ich vermelde voller Stolz, Dio hat im Alter von knapp 1,5 Jahren das erste Mal das Bein gehoben!
Anstatt sich also wie gewohnt die Vorderpfoten hinten anzupinkeln, hat er sich so gegen den Bauch gepinkelt, dass es ihm an der Brust runtergelaufen ist... und zwischen den Vorderpfoten runtergetropft ist.
Da muss ich gerade direkt an meinem lange verstorbenen Terrier denken. An einem Samstag hat er morgens das allererste mal das Bein gehoben. Ich war total stolz. Mein Junge wird erwachsen. Und habe ihn fleissig auf dem weiteren Spaziergang immer gelobt, wie toll er das macht. Mittags sind wir dann zu Freunden gefahren. Er geht dort in die Wohnung, steuert auf das Körbchen von deren Hündin zu, markiert dies mit stolzgeschwellter Brust und guckt mich an nach dem Motto: "Na Frauchen, habe ich das nicht wieder toll gemacht?" ![]()
Hat noch jemand eine Idee?
Lad Dir mal die Magnetaapp runter. Darin kannst Du Deinen Anschluss prüfen lassen und der wird dann je nach Diagnose auch sofort neugestartet. Bei mir hilft das.
Das nächste ist das meine Wohnung recht warm wird. Am Montag nach der arbeit bin ich fast umgefallen so eklig hat es nach Nassfutter gerochen. Was kann ich da machen? Hab glaub ich noch von Surefeed die Futterautomaten aber die sind ja auch nicht gekühlt. Habt ihr Empfehlungen? So kann ich ja niemanden in die Wohnung lassen.
Google mal nach Surefeed und Kühlpads. Da gibt es wohl Kühlpads für, die das Futter kühl halten. Habe ich zumindest mal gelesen, Erfahrung habe ich damit keine.
Es gibt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht dazu: BVerwG 3 C 14.05, Urteil vom 23. Februar 2006 | Bundesverwaltungsgericht
Auch ein Hund der in einer Schleppleine donnert erleidet Schmerzen und Schäden, das ist nicht weniger verboten. Es gibt ja auch Urteile bei denen Menschen verurteilt wurden weil sie ihren Hund gehauen haben. Selbstverständlich fügt ein starker Ruck mittels Schleppleine Schäden und Schmerzen zu, ergo ist das was da in dem Moment passiert nicht weniger verboten. Die logische Konsequenz wäre, dass das Hilfsmittel dann nicht benutzt werden kann wenn der Hund alle paar Wochen dem ausgesetzt ist.
Das ist purer Whataboutism. In dem Thread geht es um ein "Hilfsmittel" mit Strom dessen Einsatz nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Klar kann man gerne auch andere Dinge in Frage stellen, hat aber nichts mit einem Elektrohalsband zu tun.
In § 3 Absatz 11 steht folgendes:
Zitat
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,
Es gibt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht dazu: BVerwG 3 C 14.05, Urteil vom 23. Februar 2006 | Bundesverwaltungsgericht
Mein Fazit für mich (!) hier aus dem Thread bisher: ich bin froh, dass diese Geräte verboten sind in D und ich würde mir tatsächlich wünschen, dass auch Kauf und Besitz verboten wären.
Danke McChris das würde ich gerne mehrfach liken. Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, wie mancher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz versucht zu legitimiert.