Beiträge von SabineAC69

    Und die Entscheider und ausführenden Personen können im gleich Zug Personenschutz beantragen?

    Ich befürchte, dass sie das jetzt auch brauchen werden. Egal aus welchem Grund die Entscheidung getroffen wurde, wird der Internet Mob über sie herfallen.

    Das sind Menschen, die da im Veterinärwesen tätig sind. Eine der Amtsveterinärinnen dort hat gesagt "Wir haben alle Hunde zuhause", die werden mehr als genug daran zu knacken haben.

    Da ich mir nicht vorstellen kann, dass alle 120 unheilbar krank waren, wird die Entscheidung sicherlich weiter oben gefällt worden sein und die Amtsveterinärinnen können selber nichts dafür.

    Ich würde vermutlich ganz klar in dem Gespräch sagen "Ich hatte eine MK dabei, wollte ihn anziehen und habe mich von dem TA bequatschen lassen (wenn es denn so wirklich war). War ein Fehler. War Mist. Punkt!". Aber dazu wird dir dein Anwalt was sagen können.

    Das würde ich auf keinen Fall so sagen und mich unbedingt mit dem Anwalt absprechen. Denn je nachdem, an wen Du gerätst folgert der: Ah, Halter war bekannt, dass der Hund beissen könnte, deshalb hatte er den Maulkorb dabei. Das entweder als umsichtig ausgelegt werden oder eben auch, als dass Du schon mit einem Biss gerechnet hast.

    Das hier zustaendige OA scheint das anders zu sehen. Aber evtl. informierst du es ja mal ueber den Zustaendigskeitsbereich ;)

    Aus eigener Erfahrung in einer anderen Sache, nur weil ein Amt meint für etwas zuständig zu sein, muss es das längst nicht sein, allerdings ist das dann nicht unbedingt die Aufgabe einer Privatperson das Amt darüber aufzuklären (bzw dürfte die das in den wenigsten Fällen interessieren), meist dürften das dann Gerichte übernehmen ;)

    In NRW ist es sogar gesetzlich im Landeshundegesetz geregelt, dass das Ordnungsamt für das Landeshundegesetz zuständig ist. Das ist komplett unstrittig.

    Zitat

    § 13
    Zuständige Behörden

    Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort). Die ihnen nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nehmen die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

    Nein es hat nichts mit Gefährdung öffentlicher Ordnung zu tun, wenn ein Hund bei einer Behandlung oder Manipulation durch einen Tierarzt oder eine TFA oder eine Physio schnappt oder beisst.

    Das ist einfach nichts, wo das Ordnungsamt für zuständig ist.

    Ist es doch. Lies nochmal meinen letzten Beitrag hier. Das Ordnungsamt ist nicht nur für die öffentliche Ordnung zuständig sondern in NRW, wo der Vorfall auch passiert ist, für das Landehundegesetz (siehe §13 des Landeshundegesetz NRW). Und hier gab es einen Vorfall, der §3 Absatz 3 betrifft.

    Und abgesehen davon ist in NRW, wo das ja passiert ist das Ordnungsamt auch für das Landeshundegesetz NRW zuständig und in dem Fall, betrifft es ja §3 Absatz 3 "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"